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schon die Delegirtenversainmlung vom Mörz 1886 ertheilte
dem Zentralkomite mit starker Mehrheit den Auftrag, „in
naher Zeit in Erwägung zu ziehen, ob nicht ein Regulativ
betreffend Mnsterklassisikativn mit entsprechender Erhöhung
des Stichpreises für geringe Muster ins Leben gerufen werden
könnte". Der vorsichtige Tenor der Beschlußfassung bezeugte,
daß die Versammlung sich der Schwierigkeiten wohl bewußt
war, welche die Regelung dieser Materie in sich barg. Diese
Schwierigkeiten lagen im Aufsuchen und Finden eines richtigen
Systems für die Klassifikation der nach Tausenden lind Aber
tausenden zählenden Muster, welches System einestheils nicht
leicht umgangen werden konnte und anderntheils ohne zu
großen Zeitverlust zu handhaben war. Es galt, die schwierige
künstliche Grenzlinie zwischen guten und schlechten Mustern
zu ziehen, da natürliche Grenzen nur verschwornmen vor
handen waren, und zugleich sich ängstlich davor zu hüten,
mit einer Zuschlagstaxe nach Schablone läufige und für den
Arbeitnehmer lohnende Artikel ans der schweizerischen Pro
duktion verschwinden zu machen und der Konkurrenz in die
Borarbeiten. Schürze zu jagen. Das Zentralkomite ernannte am 14. April
eine Spezialkommission aus sieben Mitgliedern zur Prüfung der
Frage. Am 18. Mai berichtete das Präsidium derselben,
daß trotz gründlichen Studiüms eine Lösung nicht gefunden
wurde und daß man deßhalb vorschlage, eine Preisausschreibung
zu veranstalten, welche allen Interessenten Gelegenheit gebe,
ihre Wünsche zu fvrmnliren. Das Zentralkomite nahm den
Antrag der Spezialkommission an. Die Ende Mai erfolgte
Preisausschreibung — unter Aussetzung von drei Preisen
mit Fr. 500, Fr. 250 und Fr. 100 — stellte folgende For
derungen auf:
„1. Wird eine erschöpfende Besprechung der voraus
sichtlichen Folgen einer Mnsterklassisikativn verlangt, mit Rück
sicht auf die Gestaltung der Löhne, im Besondern eine Wider
legung der Ansicht, daß eine Musterklassifikation das natür-