Full text : Die deutsche Volkswirthschaft und der Weltmarkt

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Unsere  Hauptabnehmer  sind  also  diejenigen  Staaten,
mit  welchen  wir  Handelsverträge  ab  zuschli  essen  oder  zu
erneuern  haben.
Wirkungen" 1  Wozu  brauchen  wir  nun  überhaupt  Handelsverträge?  Warum
der  Handeis-genügt  es  nicht,  wenn  jedes  Land  seinen  autonomen  Zolltarif
vertrage,  G h ne  p e ;  dessen  Aufstellung  auf  das  Ausland  Rücksicht  zu
nehmen?
Die  Nothwendigkeit  ständigen  Absatzes  nach  den  Staaten  des
Auslandes  bedarf,  wenn  wir  uns  nicht  der  Gefahr  plötzlicher
schwerer  Krisen  aussetzen  wollen,  einer  sicheren  Festlegung  der
formalen  und  rechtlichen  Voraussetzungen,  unter  denen  wir  dorthin  zu
exportiren  begonnen  haben.  Vor  allen  Dingen  muss  der  deutsche  Kaufmann ­
  geschützt  sein  dagegen,  dass  in  seinem  bisherigen  Absatzgebiet
plötzlich  mit  Hülfe  starker  Zollerhöhungen  eine  einheimische
Industrie  emporgezüchtet  oder  vermittelst  differentieller  Zollherabsetzungen ­
  die  Konkurrenzstaaten  begünstigt  werden.  Darum  muss
auf  dem  Wege  gegenseitiger  Staats  Verträge  das  Recht  der
Meistbegünstigung  vereinbart  und  für  die  wichtigsten  Positionen
des  betreffenden  Zolltarifs  die  Höhe  der  Zölle  festgelegt  und
gebunden,  eventuell  soweit  ermässigt  werden,  dass  der  deutsche
Kaufmann  konkurrenzfähig  wird.  Und  zwar  müssen  diese  Verträge
für  eine  geraume  Reihe  von  Jahren  abgeschlossen  werden,  denn
das  Anknüpfen  von  Geschäftsverbindungen,  das  Studiren  des  ausländischen ­
  Bedarfs,  das  Einrichten  der  Produktion  auf  die  speciellen
Bedürfnisse  des  Landes  etc.  kostet  Zeit  und  Geld  und  ist  nur  dann
rentabel,  wenn  die  Ausnützung  dieser  Maassnahmen  auf  eine  gewisse
Zeit  hinaus  gesichert  ist.
Der  hohe  Werth  der  Handelsverträge  für  unseren  Export  geht
evident  aus  der  oben  (S.  15)  gegebenen  Tabelle  hervor.  Dieselbe  lässt
den  verhängnissvollen  Einfluss  des  Zollkriegs  und  die  segensreichen
Wirkungen  der  Caprivischen  Handelsverträge  in  den  Ziffern  der  Jahre
1891—94  und  1895—99  klar  erkennen.
Noch  deutlicher  erhellt  die  Wirkung  der  Handelsverträge  aus
folgender  Tabelle.  Es  betrug  im  jährlichen  Durchschnitt  in  Millionen
Mark  die:
            
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