Full text: Die deutsche Volkswirthschaft und der Weltmarkt

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Marktes für ihr Getreide gebunden. Andere Staaten, wie Italien, 
Oesterreich-Ungarn, Holland und Belgien, würden durch Zollerhöhungen 
auf allerlei andere landwirthschaftliche Produkte sehr fühlbar getroffen 
werden. Wenn wir auf der Grundlage der agrarischen Forderungen 
überhaupt zu Handelsverträgen kommen, was noch sehr zu bezweifeln 
ist, so werden jedenfalls die Vergünstigungen, welche das Ausland 
uns zu gewähren bereit ist, sich in äusserst engen Grenzen halten. 
Sehr wahrscheinlich ist aber, dass man direkt zu Repressalien greifen 
wird, welche unserer exportirenden Industrie den Absatz ins Ausland 
theils erschweren, theils unmöglich machen. 
Aus allen diesen Erwägungen ergiebt sich, dass der geringe 
Nutzen, der mit einer Erfüllung der agrarischen Wünsche 
bestenfalls für eine kleine Zahl von Interessenten erzielt 
werden kann, in gar keinem Verhältniss steht zu den 
schweren Gefahren, welche er sowohl für die grosse Masse 
der Konsumenten als für die Entwicklung unserer heute 
blühenden Industrie, Schifffahrt und Handel mit sich 
bringt. Aus diesem Grunde muss den exorbitanten Forderungen 
der Agrarier gegenüber mit Entschiedenheit daran festgehalten 
werden, dass der gegenwärtige Zustand nicht noch mehr ver 
schlechtert wird. 
Der Zoll auf Brotgetreide, der erst als „Ordnungszoll“ in Höhe 
von M. 1.— eingeführt, dann auf M. 3.— erhöht wurde, beträgt seit 
1887 im heutigen deutschen Generaltarif bereits den hohen Satz von 
M. 5.—, das bedeutet ca. ein Drittel des Waarenwerthes. Jede Er 
höhung dieses Satzes, die unweigerlich auch eine entsprechende 
Erhöhung des Vertragssatz es nach sich ziehen würde, bedeutet den 
Umständen nach einen schweren Schlag für die Industrie, sowie fin 
den der Zahl nach grösseren Theil der deutschen Landwirthe 
selbst. 
Die Höhe des Vertragszolls lässt sich — auch vom Standpunkte 
des industriellen Interesses aus — im Voraus nicht genau fixiren, da 
sicherst aus den Vertragsverhandlungen selbst ergeben kann, welcher 
Zollsatz den Gegengeboten des Auslands entsprechend erscheint. 
Wollte man also heute bereits sich auf den durch die vorigen Han 
delsverträge normirten Satz von 3.50 M. festlegen, so schüfe man 
damit für die betr. Artikel den Doppeltarif mit Maximal- und Mini 
mal-Satz, gegen dessen Einführung sich die weitesten Interessenten- 
Resume.
	        
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