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Marktes für ihr Getreide gebunden. Andere Staaten, wie Italien,
Oesterreich-Ungarn, Holland und Belgien, würden durch Zollerhöhungen
auf allerlei andere landwirthschaftliche Produkte sehr fühlbar getroffen
werden. Wenn wir auf der Grundlage der agrarischen Forderungen
überhaupt zu Handelsverträgen kommen, was noch sehr zu bezweifeln
ist, so werden jedenfalls die Vergünstigungen, welche das Ausland
uns zu gewähren bereit ist, sich in äusserst engen Grenzen halten.
Sehr wahrscheinlich ist aber, dass man direkt zu Repressalien greifen
wird, welche unserer exportirenden Industrie den Absatz ins Ausland
theils erschweren, theils unmöglich machen.
Aus allen diesen Erwägungen ergiebt sich, dass der geringe
Nutzen, der mit einer Erfüllung der agrarischen Wünsche
bestenfalls für eine kleine Zahl von Interessenten erzielt
werden kann, in gar keinem Verhältniss steht zu den
schweren Gefahren, welche er sowohl für die grosse Masse
der Konsumenten als für die Entwicklung unserer heute
blühenden Industrie, Schifffahrt und Handel mit sich
bringt. Aus diesem Grunde muss den exorbitanten Forderungen
der Agrarier gegenüber mit Entschiedenheit daran festgehalten
werden, dass der gegenwärtige Zustand nicht noch mehr ver
schlechtert wird.
Der Zoll auf Brotgetreide, der erst als „Ordnungszoll“ in Höhe
von M. 1.— eingeführt, dann auf M. 3.— erhöht wurde, beträgt seit
1887 im heutigen deutschen Generaltarif bereits den hohen Satz von
M. 5.—, das bedeutet ca. ein Drittel des Waarenwerthes. Jede Er
höhung dieses Satzes, die unweigerlich auch eine entsprechende
Erhöhung des Vertragssatz es nach sich ziehen würde, bedeutet den
Umständen nach einen schweren Schlag für die Industrie, sowie fin
den der Zahl nach grösseren Theil der deutschen Landwirthe
selbst.
Die Höhe des Vertragszolls lässt sich — auch vom Standpunkte
des industriellen Interesses aus — im Voraus nicht genau fixiren, da
sicherst aus den Vertragsverhandlungen selbst ergeben kann, welcher
Zollsatz den Gegengeboten des Auslands entsprechend erscheint.
Wollte man also heute bereits sich auf den durch die vorigen Han
delsverträge normirten Satz von 3.50 M. festlegen, so schüfe man
damit für die betr. Artikel den Doppeltarif mit Maximal- und Mini
mal-Satz, gegen dessen Einführung sich die weitesten Interessenten-
Resume.