Full text : Baugenossenschaften und der Berliner Spar- und Bauverein

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Genossenschaften  müssen  dem  Registrar  of  Friendly  Societies
übergehen  werden.  Der  Geschäftsanteil  wurde  auf  150  £
und  die  monatlichen  Beiträge  auf  1  £  beschränkt.  Dieses
Gesetz  enthielt  mannigfache  Mängel,  welche  durch  spätere
Gesetze  beseitigt  wurden.  Zu  erwähnen  sind  das  Gesetz  vom
30.  Juli  1884,  vom  22.  April  1875  (37  und  38  Victoria  cap.  42)
und  das  Gesetz  vom  Jahre  1894  (57  und  58  Victoria  cap.  47),
Enqueten  über  die  Baugenossenschaften  fanden  im  Jahre  1871
und  im  Jahre  1893  statt. 1 )
Die  große  Mehrzahl  der  englischen  Baugenossenschaften
sind  Distributivgenossenschaften,  welche  nicht  selbst  bauen
wollen,  sondern  welche  nur  den  Zweck  haben,  das  zum  Bau
nötige  Kapital  anzusammeln,  um  es  dann  den  Genossen  zur
Verfügung  zu  stellen.  Diese  Genossenschaften  treten  in  verschiedenen ­
  Formen  auf,  je  nachdem,  ob  sie  nur  für  eine  bestimmte ­
  Zeitdauer  oder  für  eine  unbegrenzte  Zeit  ins  Leben
gerufen  sind.  Diejenigen,  deren  Existenz  begrenzt  ist,  heißen
im  englischen  Terminating  Societies.  In  diesen  Genossenschaften ­
  zahlen  die  Mitglieder  monatliche  oder  wöchentliche
Beiträge,  durch  welche  sie  einen  Geschäftsanteil  erwerben.
Dadurch  soll  jedes  Mitglied  das  Recht  auf  eine  bestimmte
Geldsumme  erwerben,  welche  dem  Nominalwert  der  von  ihm
erworbenen  Geschäftsanteile  gleichkommt.  Es  kann  dies  in
zweierlei  Weise  geschehen.  Einmal  wird  diese  Geldsumme
•  ausgezahlt  nach  Ablauf  des  Termins,  für  welchen  die  Genossenschaft ­
  gegründet  worden  ist.  Dieser  Termin  wird  dann
erreicht,  wenn  das  Vermögen  der  Genossenschaft  einen  Betrag
erreicht  hat,  der  genügt,  um  allen  Mitgliedern,  soweit  sie
nicht  Vorschüsse  erhalten  haben,  den  Wert  ihrer  Geschäftsanteile ­
  auszuzahlen.  Das  Mitglied  kann  aber  auch  vor  Ablauf ­
  jenes  Termins  diesen  Betrag  ausgezahlt  erhalten,  wenn  es
(hypothekarische  Sicherheit  für  den  regelmäßigen  Eingang
seiner  Beiträge  stellt,  außerdem  muß  es  sich  verpflichten,
monatlich  oder  wöchentlich  eine  bestimmte  Summe  zu  zahlen,
um  den  Betrag  der  Geschäftsanteile,  die  es  erhalten  hat,  zu
verzinsen.  Es  ist  das  sogenannte  Lösungsgeld  (redemption

')  A.  Scratchley,  Model  rules  and  tables  for  a  permanent
building  society.  London  1901,  S.  2.
            
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