fullscreen: Der Safranhandel im Mittelalter

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geschäfte der Gesellschaft schließen. Um dieselbe Zeit hat 
die Ravensburger Gesellschaft eine Niederlassung in Aquila 
zum Zweck des Safraneinkaufs. Alljährlich unternimmt 
ein deutscher Faktor eine Reise dorthin, um eine „Safran 
anlegung“ zu machen, d. h. den Safran nach der Ernte auf 
zukaufen. Eine ausführliche Rechnungsablage des Faktors 
Claus Steinhüsler ist für die Zeit von Dezember 1478 bis 
Februar 1479 erhalten ')• In Mailand und Genua nimmt er 
große Summen ein, die dort zur Zeit der Safranernte fällig 
sind. Damit reitet er in die Abruzzen. In Aquila und Fo- 
ligno legt er 1059 Duc. 102 s. 6 d. in Zimasafran an, 264 Duc. 
122 s. in der Sorte Stima. Er bedient sich bei diesen Ein 
käufen eines Agenten, der von jedem Pfund Safran 3 s. oder 
2 s. 6 d. Provision erhält. Von Bauern läßt er sich bei seinen 
Ritten die Wege über das Gebirge zeigen. Über Florenz 
führt er den Transport nach Mailand, nachdem er den Vor 
rat an Verpackungsmitteln, den die Gesellschaft in Aquila 
liegen hat, ergänzt hat. So läßt er aus Florenz einen Ballen 
lederne Säcke nach Aquila schaffen. Auch 1480 ist er um die 
selbe Zeit zum gleichen Zweck in Aquila 2 ). — Ende des 
15. Jahrhunderts dringen auch die Welser zum Zweck des 
Safrankaufs über Venedig und Mailand hinaus in Italien vor. 
1478 treffen wir sie mit 5 Ballen Safran im Gebiet von Bo 
logna * 3 ). Vielleicht kommt der Transport von Aquila, wo die 
Welser im Anfang des 16. Jahrhunderts eine Faktorei 
hatten J ), 
In Spanien läßt sich nicht wie in Italien trennen 
zwischen dem Eiandel am Zwischenmarkt und dem an den 
Anbaustellen, da beide zu sehr benachbart sind und sozu 
sagen zusammenfallen. Eine Ausnahmestellung nimmt 
Barcelona ein, das mehr für den Export in Frage kommt. 
Das Hauptausfuhrprodukt Kataloniens und Aragons ist im 
späten Mittelalter der Safran. Nur Nebenbedeutung haben 
Wolle und Korallen. So ist man berechtigt anzunehmen, 
daß die Mehrzahl der deutschen Firmen, die sich im Handel 
1) Rav. Pap. 53. 
3) Schulte I. S. 592. 
2) Rav. Pap. 45. 
4) Schulte I. S. 644,
	        
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