Full text : Baugenossenschaften und der Berliner Spar- und Bauverein

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Um  die  Rentabilität  der  einzelnen  Häuser  zu  steigern,
sind  in  ihnen  Läden  eingerichtet  worden,  und  um  für  diese
ständige  Mieter  sich  zu  sichern,  sind  aus  dem  Kreise  der
Genossen  folgende  Unternehmungen  entstanden;
1.  die  gemeinnützige  Verkaufshallen-Gesellschaft;
2.  das  Genossenschaftswirtshaus  Ges.  m.  b.  H.;
3.  die  Bäckereigenossenschaft.
Von  der  gemeinnützigen  Seite  dieser  Unternehmungen
wird  später  die  Rede  sein.  Die  Läden  mit  den  dazu  gehörigen
Wohnungen,  sowie  die  Wohnungen  der  Hausverwalter  und
Reiniger  werden  von  der  Verlosung  ausgeschlossen  und  in
betreffenden  Mietsverträgen  wahrt  sich  die  Genossenschaft  das
Kündigungsrecht.

VII.

Das  Genossenschaftsleben  der  Mieter.

Die  Vereinigung  einer  gi’ößeren  Anzahl  von  Genossen
in  einer  Ansiedlung  ermöglicht  es,  weitere  genossenschaftliche
Bestrebungen  zu  verfolgen,  welche  nicht  nur  eine  Verbesserung ­
  der  wirtschaftlichen,  sondern  auch  der  sozialen  Lage
und  der  intellektuellen  und  moralischen  Bildung  bezwecken.
Ehe  ich  auf  eine  Erörterung  dieser  Bestrebungen  näher  eingehe, ­
  will  ich  ein  Legat  erwähnen,  dem  auch  eine  gemeinnützige ­
  Bestimmung  zum  Besten  der  Genossen  gegeben  ist.
Der  am  5.  November  1894  in  Berlin  verstorbene  Referendar
,a.  D.  Siegfried  Levy  hat  in  seinem  Testament  dem  Berliner
Spar-  und  Bauverein  eine  Schenkung  von  50  000  M.  vermacht.
Die  Bedingungen,  welche  an  dieses  Vermächtnis  geknüpft
sind,  sind  die  folgenden:
I.  Aus  den  Zinsen  des  Kapitals  soll  solchen  Personen,
die  in  den  schon  stehenden  oder  noch  zu  errichtenden  Häusern
der  Genossenschatt  mindestens  2  Jahre  wohnen,  im  Falle
wahrer  Not  in  Form  von  Mietsnachlaß,  Gewährung  von  zinsfreien ­
  Darlehen,  Geldgeschenken  oder  Naturalien  Unterstützung
gewährt  werden.
II.  Das  Kapital  soll  nach  Möglichkeit  auf  den  bereits
erbauten  oder  noch  zu  erbauenden  Häusern  des  Berliner
Spar-  und  Bauvereins  zinsbar  angelegt  werden.  Die  Anlage
erfolgt  in  der  Weise,  daß  der  Berliner  Spar-  und  Bauverein
            
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