Full text : Das Land der unbegrenzten Möglichkeiten

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Konkurrenz  mit  allen  von  der  Gesetzgebung  gestatteten
Mitteln  zu  vernichten.  Die  Gesetzgebung  der  Vereinigten
Staaten,  die  die  Machtbefugnisse  auf  Union  und  Einzelstaaten
in  nicht  immer  ganz  klarer,  auch  nicht  immer  streng  logischer
Weise  verteilt,  geht  stets  von  vortrefflichen  Grundsätzen
aus,  ist  aber  in  der  Ausgestaltung  und  Anwendung  nicht
unter  allen  Umständen  besonders  glücklich  gewesen.  Hinsichtlich ­
  des  Eisenbahnwesens  sind  dadurch  seltsame  Folgeerscheinungen ­
  zutage  getreten,  daraus  erklärlich,  daß  die
juristische  und  legislatorische  Theorie  mit  den  wechselnden
Anforderungen  einer  sich  naturgesetzlich  entwickelnden
Wirtschaftstechnik  nicht  gleichen  Schritt  zu  halten  wußte.
Der  Eisenbahnbetrieb  hat  in  seinem  Wesen  etwas  Monopolistisches, ­
  und  Monopole  sind  als  „der  öffentlichen  Wohlfahrt ­
  widerstreitend“  in  den  Vereinigten  Staaten  verpönt.
Der  Wettbewerb  soll  unbedingt  aufrechterhalten  werden.
Die  amerikanischen  Eisenbahnen  haben  es  hieran  nicht
fehlen  lassen;  sie  wurden  auf  den  Weg  der  Unterbietung
fast  gedrängt,  da  die  Gesetzgebung  bei  Strafe  der  Konzessionsentziehung ­
  die  Preisverabredung  zwischen  Parallelbahnen ­
  verbot.  Neuerdings  sind  die  Eisenbahnen  zu  einer
Änderung  beziehungsweise  Verschiebung  ihrer  Politik  gekommen; ­
  die  öffentliche  Meinung  ist  dem  nicht  mehr  so
schroff  wie  früher  entgegen.  Nicht  daß  man  plötzlich  zu
mitleidigen  Gefühlen  gegenüber  den  Eisenbahn-Bonds-  und
-Aktien-Inhabern  gelangt  wäre,  denen  das  Bewußtsein,  der
Industrie  des  Landes  genützt  zu  haben,  keinen  vollwertigen
Ersatz  für  den  Entgang  an  Zinsen  und  Dividenden  bot.
Aber  einmal  ist  die  erziehliche  Tätigkeit  der  Eisenbahnen
gegenüber  der  Industrie  als  vorteilhaft  beendet  anzusehen,
und  sodann  hat  sich  die  Einsicht  verallgemeinert,  daß  es
nationalwirtschaftlich  keinen  Nutzen,  sondern  nur  eine
willkürliche  und  darum  ungerechte  Verschiebung  darstellt,
            
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