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dem »Korporationsgesetz« (vergl. Kapitel III) zusammenzu
schließen. Wo aber das Monopol, das diese Vereinigungen
zu erwerben suchten, nicht durch den Besitz von Patenten
gesichert werden konnte, wie in der Elektrizitätsbranche
oder bei der Kontrolle irgend eines Naturprodukts,
rief der geschäftliche Erfolg die Konkurrenz von seiten
einzelner oder anderer Gesellschaftsvereinigungen hervor,
die oft in der Lage waren, bei niedrigerer Kapitalisierung und
durch Anwendung noch sparsamerer Methoden erfolgreiche
Rivalen solcher Trusts zu werden, die nicht nur nach dem
Wert ihres greifbaren Eigentums und ihrer erworbenen
Aktiva kapitalisiert worden waren, sondern deren common
stock — manchmal auch ein erheblicher Teil des preferred
stock — nur auf einer möglichen Ertragsfähigkeit basierte
und in Wirklichkeit keinen Wert besaß. Es ist daher
kein ungewöhnliches Schauspiel, daß große Trusts, die mit
den verführerischsten Aussichten begonnen hatten, sich
binnen zwei oder drei Jahren nach ihrer Begründung ander
Schwelle des Bankrotts befanden. Ich erinnere mich einer
Gesellschaft, die ihre Aktien innerhalb der letzten drei
Jahre al pari verkauft hatte; heute werden diese Aktien
beinahe nur nominell notiert; ohne die einzig dastehende
Prosperität des Landes wäre die Gesellschaft schon längst
bankrott und untergegangen Es gibt in der Tat kaum
einen der jüngeren industriellen Trusts, dessen common
oder preferred stock nicht weit unter dem ursprünglichen
Einführungspreis notierte.“
Mein Freund bespricht dann im Zusammenhang mit
dem weit verbreiteten Mißtrauen gegen die finanziellen
Grundlagen einzelner mächtiger Trustgebilde die damalige
Kursentwicklung der Werte des „Stahltrusts“: „In dem
Augenblick des größten Gedeihens, da der Trust einen Ge
winn von mehr als 50 Millionen für 6 Monate ausweist, sind