Metadata: Gesellschaftslehre

84 Die sozialer Anlagen des Menschen und das Wesen der Gesellschaft. 
1. Es gehört zu den wichtigsten sozialen Tatsachen, daß der Mensch 
im Verkehr mit seinesgleichen seinem Mitmenschen durchweg einen be- 
stimmten „Rang“ im Verhältnis zu seiner eigenen Person zulegt: teils 
behandelt er ihn als übergeordnet und bringt ihm demgemäß den 
Willen zur Unterordnung entgegen; teils behandelt er ihn als unter- 
geordnet und wird dann von der Haltung des Selbstgefühles ihm 
gegenüber erfüllt. Daneben existiert noch eine dritte Haltung, die auf 
der Überzeugung der Gleichheit oder Gleichwertigkeit be- 
ruht. Diese kann vorläufigen Charakter haben, indem sie nur bis zur 
Klärung des Verhältnisses durch engere Berührung andauert. Sie kann 
aber auch dauernden Charakter besigen. Es ist dabei (und überhaupt in 
allen drei Fällen) freilich zu unterscheiden zwischen der Bewertung der 
Personim Ganzen und der Über-, Gleich- oder Unterordnung in der 
jeweiligen einzelnen Situation. Unsere früheren Ausführungen 
über Unterordnungswillen und Selbstgefühl hatten durchweg den ersten 
Fall im Auge. Er ist auch für das soziale Leben von viel größerer Be- 
deutung. Von ihm aus bestimmt sich überwiegend namentlich in ein- 
fachen und relativ ursprünglichen Verhältnissen die Rangordnung auch 
in der einzelnen Situation. Denn die Bewertung der ganzen Persönlich- 
keit wird bestimmt durch die jeweilig in der Gruppe geltenden Wert- 
maßstäbe; und diese werden denselben Werten entnommen sein, die auch 
im Leben der Gruppe die wichtigste Rolle spielen und auf deren Reali- 
sierung sich die wichtigsten Situationen der Gruppe beziehen. Außerdem 
wird in naiven Verhältnissen der Mensch als Ganzes erfaßt und bewertet 
auch in solchen Situationen, in denen für uns spezielle Fähigkeiten für 
die Rangordnung maßgebend sein würden. Den Begriff der Gleich- 
bewertung darf man dabei nicht pressen. Gedacht ist an einen zusam- 
menfassenden Gesamteindruck, der sich nach dem Überwiegenden richtet 
und bei dem einzelne wahrgenommene kleinere Ungleichheiten nicht zur 
Geltung zu kommen brauchen. Nur wo erhebliche Ungleichheiten wahr- 
genommen werden, entsteht der Eindruck (und die ihm entsprechende 
Haltung) der Über- oder Unterlegenheit. In allen andern Fällen liegt 
der Typus der Gleichbewertung vor. Gleichbewertung bedeutet also die- 
jenige Auffassung, die eintritt, wo die Unterschiede nicht groß genug 
sind um Über- oder Unterordnung hervorzurufen. Im Leben der Gruppe 
spielt so neben der Führung und der Unterordnung der Gruppengenossen 
unter sie die Gleichbewertung in diesem Sinne eine große Rolle: die große 
Masse der Genossen behandelt sich in vielen Angelegenheiten gegenseitig 
als gleich, d. h. als gleich wertvoll und als gleich berechtigt. ; 
Es liegt nahe, diese Tatsache der Rangordnung zu den Gesinnungen 
der Liebe und des Hasses in Beziehung zu segen; denn die Liebe 
neigt dazu. ihrem Gegenstand einen möglichst hohen Wert, und der Haß
	        
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