Object: Bankpolitik

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die Parteien die Rentengutsgründung unter sich perfektionirlen 
(und nur die Eskomptiiung der Rente verlangen, so prüft die 
Kommission nur, ob die Vorbedingungen der Ablösung vorhanden 
sind. Aber auf Wunsch der Parteien ist die Kommission ver 
pflichtet, das Rentengutsgründungsverfahren von Anfang an zu 
leiten und sowohl in rechtlicher als auch in wirtschaftlicher 
Beziehung zu fördern; namentlich auf Kosten des Verkäufers die 
Vermessung und die Parzellirung vorzunehmlen, die Bau- und son 
stigen technischen Arbeiten anzuordnen und zu kontrolliren bei 
der Abschliessung des Kaufvertrages, der, Regelung des Grund 
buches mitzuwirken. Die sorgfältige Prüfung der Lokalverhältnisse 
ist besonders dann wichtig 1 , wenn es sich um die Durchführung 
einer Kolonisirung handelt; die Prüfung muss hauptsächlich dar 
auf gerichtet sein, ob sich die Liegenschaft hinsichtlich der Bo 
denbeschaffenheit, ihrer Lage, ferner der Verkehrs- und Absatz 
verhältnisse zur Zertheilung und Errichtung von ländlichen Grund 
besitzen eignet ; ob über erforderliche Betriebsmittel verfügende 
Ansiedler in genügender Zahl vorhanden sind; ob eine Entwäs 
serung, Drainage und Wasserregulirung vor der Vergebung der 
Rentengüter vorzunehmen, vor Vergebung eine besondere Schät 
zung, welche gleichzeitig auch als Grundlage zur Festsetzung der 
Rente und der Sicherheit der Bankrente diene, erforderlich sei; wie 
die Gemeinde-, Kirchen- und Schulverhältnisse geregelt werden 
sollen. Die Landeskommission 1 liquidirt dem Verkäufer den Kauf 
preis der Rentengüter in Rentenbriefen. Die Aufgabe der Landes 
kommission ist die Errichtung von verschiedenen wirtschaftlichen 
Institutionen, so Konsumvereinen, Genossenschaften etc. zu 
initiieren. 
Die hier in Vorschlag gebrachte Art der Organisirung der Ren- 
tengüter ist nicht eine unbedingte Form der Lösung des Pro 
blems; aber unserer Ansicht nach kann diese in unsere heutige 
Wirtschaftsorganisation am leichtesten eingefügt werden; Die. 
volkswirtschaftliche Kommission des Abgeordnetenhauses forderte 
in ihrem Berichte über den Gesetzentwurf betreffend die innere 
Kolonisation die Errichtung einer Rentenbank, 1 ) während der III, 
Landeskongress der Landwirthe auf Grund des Referentenberich 
tes von Graf Emerich Szechenyi j un. eine Resolution an 
nahm, wonach ein Landesrenteninstitut auf genossenschaftlicher 
x ) Orszäggyülös kepviselöhäzänak iromahyai. (Druck 
sachen des Abgeordnetenhauses des Reichstages.) 1894. Band XVI. Nr. 550. 
(S. 248.)
	        
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