fullscreen: Staatspapierkurs und Versicherungsgesellschaften

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Versicherungspraxis 1 ) gemacht. Beide weisen darauf hin, daß 
eine solche Vorschrift in gleich gerechter Weise den Millio 
när, wie den kleinen Rentner treffe. Nach der Veranlagung zur 
preußischen Ergänzungssteuer für 1908 machten die Vermögen 
von 50 000 Mark aufwärts insgesamt die Summe von 67 Mil 
liarden Mark aus. Wenn diese Steuerpflichtigen nur einen 
Staatspapierbesitz von 5 oder 6% ihres Vermögens aufzuwei 
sen verpflichtet würden, wäre mindestens die Hälfte der ge 
samten preußischen Staatsschuld untergebracht. Eine derartige 
Bestimmung würde auch der Neigung des Publikums, sich spe 
kulativen, auswärtigen, höher verzinslichen Werten zuzuwen'den, 
Einhalt tun. Dieser Vorschlag blieb bei der Regierung unbe 
achtet, weil man einen derartig weit gehenden Eingriff in die 
wirtschaftliche Freiheit des Einzelnen scheute. Die Regierung 
und alle ihre nahestehenden Autoren, die das Kursproblem er 
örtern, wünschen eine Lösung des Problems auf anderem Wege.! 
Sie schlagen insbesondere vor, gewisse Vermögensverwaltungs- 
stellen, wie Sparkassen, Versicherungsgesellschaften, Banken 
usw. durch Gesetz zu zwingen, bestimmte Teile ihres Ver 
mögens in Staatspapieren anzulegen. Sie hoffen durch den auf 
diese Weise vergrößerten Absatz an Staatspapieren deren Markt 
zu befestigen und ihren Kurs, wenn nicht zu bessern, so doch 
wenigstens vor weiterem Zurückgehen zu bewahren. Es soll 
also die Kapitalanlagevorschrift, statt auf die Gesamtheit der 
Steuerzahler, lediglich auf bestimmte Gruppen wirtschaftender 
Personen, nämlich die Sparer und die Versicherten, erstreikt 
werden. 
Angesichts dieser Bestrebungen erhebt sich die Frage, ob 
derartige, auf bestimmte Körperschaften beschränkte Kapital 
anlagevorschriften irgendeine bessernde Wirkung auf den 
Kursstand der Staatsanleihen ausüben können und zwei 
tens, ob die Anwendung dieses Mittels nicht wirtschaftliche 
Nachteile im Gefolge haben kann. Will man hierüber Klarheit 
gewinnen, so muß man zunächst feststellen, für welche Be- 
*) Direktor Müller, Direktor der Gothaer Lebensversicherungsbank, 
und Justizrat Senden, Direktor der Concordia in Köln. Vergl. Veröffent 
lichungen S. 17 und 35.
	        
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