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Versicherungspraxis 1 ) gemacht. Beide weisen darauf hin, daß
eine solche Vorschrift in gleich gerechter Weise den Millio
när, wie den kleinen Rentner treffe. Nach der Veranlagung zur
preußischen Ergänzungssteuer für 1908 machten die Vermögen
von 50 000 Mark aufwärts insgesamt die Summe von 67 Mil
liarden Mark aus. Wenn diese Steuerpflichtigen nur einen
Staatspapierbesitz von 5 oder 6% ihres Vermögens aufzuwei
sen verpflichtet würden, wäre mindestens die Hälfte der ge
samten preußischen Staatsschuld untergebracht. Eine derartige
Bestimmung würde auch der Neigung des Publikums, sich spe
kulativen, auswärtigen, höher verzinslichen Werten zuzuwen'den,
Einhalt tun. Dieser Vorschlag blieb bei der Regierung unbe
achtet, weil man einen derartig weit gehenden Eingriff in die
wirtschaftliche Freiheit des Einzelnen scheute. Die Regierung
und alle ihre nahestehenden Autoren, die das Kursproblem er
örtern, wünschen eine Lösung des Problems auf anderem Wege.!
Sie schlagen insbesondere vor, gewisse Vermögensverwaltungs-
stellen, wie Sparkassen, Versicherungsgesellschaften, Banken
usw. durch Gesetz zu zwingen, bestimmte Teile ihres Ver
mögens in Staatspapieren anzulegen. Sie hoffen durch den auf
diese Weise vergrößerten Absatz an Staatspapieren deren Markt
zu befestigen und ihren Kurs, wenn nicht zu bessern, so doch
wenigstens vor weiterem Zurückgehen zu bewahren. Es soll
also die Kapitalanlagevorschrift, statt auf die Gesamtheit der
Steuerzahler, lediglich auf bestimmte Gruppen wirtschaftender
Personen, nämlich die Sparer und die Versicherten, erstreikt
werden.
Angesichts dieser Bestrebungen erhebt sich die Frage, ob
derartige, auf bestimmte Körperschaften beschränkte Kapital
anlagevorschriften irgendeine bessernde Wirkung auf den
Kursstand der Staatsanleihen ausüben können und zwei
tens, ob die Anwendung dieses Mittels nicht wirtschaftliche
Nachteile im Gefolge haben kann. Will man hierüber Klarheit
gewinnen, so muß man zunächst feststellen, für welche Be-
*) Direktor Müller, Direktor der Gothaer Lebensversicherungsbank,
und Justizrat Senden, Direktor der Concordia in Köln. Vergl. Veröffent
lichungen S. 17 und 35.