Full text : Die Entwickelung der eingetragenen Genossenschaften in Preussen während des letzten Jahrzehnts

64

Für  die  einzelnen  Gruppen  nach  dem  Gegenstände  des  Unternehmens  ergehen  sich  in  demselben  Sinne  folgende  Zahlen.

1.  Kreditgenossenschaften.
a)  AlsMitgliedsgen.  einfach  u.  mehrfach  gezählt  (Tab.  X  unter  e)
b)  „  ,,  nur  einfach  gezählt  (Tab.  XI.)
also  mehr  durch  mehrfache  Beteiligung  .  .  .
2.  Rohstoffgenossenschaften,  gewerbliche.
a)  Als  Mitgliedsgen.  einfach  u.  mehrfach  gezählt  (Tab.  X  unter  e)
b)  ,,  ,,  nur  einfach  gezählt  (Tab.  XI.)
also  mehr  durch  mehrfache  Beteiligung  .  .  .
3.  Rohstoffgenossenschaften,  landwirtschaftliche.
a)  Als  Mitgliedsgen.  einfach  u.  mehrfach  gezählt  (Tab.  X  unter  e)
b)  „  nur  einfach  gezählt  (Tab.  XI)
also  mehr  durch  mehrfache  Beteiligung  .  .  .
5.  Werkgeflossenschaften,  gewerbliche.
a)  Als  Mitgliedsgen.  einfach  u.  mehrfach  gezählt  (Tab.X  unter  e)
b)  „  „  nur  einfach  gezählt  (Tab.  XI)
also  mehr  durch  mehrfache  Beteiligung  .  .  .
9.  Magazingenossenschaften,  landwirtschaftliche.
a)  Als  Mitgliedsgen.  einfach  u.mehrfachgezählt(Tab.Xunter  e)
b)  „  „  nur  einfach  gezählt  (Tab.  XI)
also  mehr  durch  mehrfache  Beteiligung  .  .  .
10.  Rohstoff-  u.  Magazingenossenschaften,  gewerbliche.
a)  Als  Mitgliedsgen.  einfach  u.  mehrfach  gezählt  (Tab.  X  unter  e)
b)  '  „  „  nur  einfach  gezählt  (Tab.  XI)
also  mehr  durch  mehrfache  Beteiligung  .  .  .
11.  Rohstoff-  u.  Magazingenossenschaften,  landwirtschaftl.
a)  AlsMitgliedsgen.  einfach  u.mehrfach  gezählt(Tab.Xunter  e)
b)  „  „  nur  einfach  gezählt  (Tab.  XI)
also  mehr  durch  mehrfache  Beteiligung  .  .  .
12.  Produktivgenossenschaften,  gewerbliche.
a)  Als  Mitgliedsgen.  einfach  u.  mehrfach  gezählt  (Tab.  X  unter  e)
b)  „  „  nur  einfach  gezählt  (Tab:  XI)
also  mehr  durch  mehrfache  Beteiligung  .  .  .
13.  Produktivgenossenschaften,  landwirtschaftliche.
a)  Als  Mitgliedsgen.  einfach  u.  mehrfach  gezählt  (Tab.Xunter  e)
b)  „  „  nur  einfach  gezählt  (Tab.  XI)  ......
also  mehr  durch  mehrfache  Beteiligung  .  .  .
14.  Zuchtgenossenschaften.
a)  Als  Mitgliedsgen.  einfach  u.  mehrfach  gezählt  (Tab.  X  unter  c)
b)  „  „  .  nur  einfach  gezählt  (Tab.  XI)
also  mehr  durch  mehrfache  Beteiligung  .  .  .
15.  Konsumvereine.
a)  Als  Mitgliedsgen.  einfachu.  mehrfach  gezählt  (Tab.  X  unter  e)
b)  „  „  nur  einfach  gezählt  (Tab.  XI)
also  mehr  durch  mehrfache  Beteiligung  .  .  .
18.  Sonstige  Genossenschaften.
a)  Als  Mitgliedsgen.  einfach  u.  mehrfach  gezählt(Tab  X  untere)
b)  „  „  nur  einfach  gezählt  (Tab.  XI)
also  mehr  durch  mehrfache  Beteiligung  .  .  .

mil

u.  H.

mit  b.  H.

insgesamt

unc

u.  N.

mit

mit

en.

mit  Mitgliedern ­


Gen.

mit  Mitgliedern ­


Gen.

mit
Mitgliedern ­


weiteren
Geschäftsanteilen ­


Gesamthaftsumme ­

M

527

769  373

6  353

666  782

1  174

102

591

197  854

102  122

100

460

614  256

4  879

539  583

581

74

673

69  292

64  707

900

067

155  117

1474

127  199

593

27

918

128  562

37  414

200

45

1  719

3

274

42

1

445

523

633

720

39

1  263

1

26

38

1

237

347

506

520

6

456

2

248

4

208

176

127

200

850

84  491

294

22  444

556

62

047

124  844

57  197

490

449

37  567

167

14  392

282

23

175

14  357

22  212

470

401

46  924

127

8  052

274

38

872

110  487

34  985

020

24

954

3

31

21

923

7  625

2  915

650

22

880

3

31

19

849

5  383

1757

650

2

74

—

—

2

74

2  242

1  158

000

87

20  501

5

277

82

20

224

68  890

17  974

200

55

8  537

1

25

54

8

512

28  492

6  940

140

32

11  964

4

252

28

11

712

40  398

11034

060

30

1  154

30

1

154

283

400

700

28

1018

—

28

1

018

221

390

800

2

136

—

—

2

136

62

9

900

10

1583

2

86

8

1

497

15  574

1900

700

8

799

2

86

6

713

928

357

700

2

784

—

—

2

784

14  646

1543

000

35

3  017

3

45

32

2

972

10  239

5  916

060

25

2  457

1

7

24

2

450

8  665

3  674

860

10

560

2

38

8

522

1  574

2  241

200

073

82  497

474

37  949

599

44

548

163  724

46  620

755

786

53  978

345

29  577

441

24

401

105  437

2.8  142

465

287

28  519

129

8  372

158

20

147

58  287

18  478

290

55

4  458

5

224

50

4

234

577

1  132

110

51

4  030

5

224

46

3

S06

565

1080

730

4

428

—

—

4

428

12

51

380

59

13  321

19

1361

40

11

960

2  278

847

615

53

12  767

13

807

40

11

960

2  278

847

615

6

554

6

554

—

—

—

21

3167

4

86

17

3

081

8  406

3  462

000

19

2  505

4

86

15

2

419

8  182

3  373

400

2

062

—

2

662

224

88

600

Will  man  die  Übereinstimmung  der  Tabellen  X  unter  e)  und
XI  des  Tabellenwerkes  bezüglich  der  Mitgliedsgenossenschaften
gewinnen,  so  addiert  man  die  in  der  Tabelle  XI  enthaltenen
Ziffern  der  Mitgliedsgenossenschaften  in  der  Weise,  daß  die
Ziffern  der  einer  genossenschaftlichen  Zentrale  angeschlossenen
Genossenschaften  einfach,  die  Ziffern  der  zwei  genossenschaftlichen ­
  Zentralen  angeschlossenen  Genossenschaften  zweifach ­
  und  die  Ziffern  der  drei  genossenschaftlichen  Zentralen
angeschlossenen  Genossenschaften  dreifach  gezählt  werden.
Eine  Genossenschaft  der  letzteren  Gruppe,  die  vier  genossenschaftlichen ­
  Zentralen  gleichzeitig  angehört  ist  vierfach  zu
zählen.  Dann  ergeben  sich  als  Endsummen  die  in  der  Tabelle  X
unter  e)  des  Tabellenwerkes  nachgewiesenen  Zahlen.  Die  Rechnung ­
  läßt  sich  für  die  Summe  aller  Genossenschaften,  wie  auch

für  die  einzelnen  Gruppen  nach  dem  Gegenstände  des  Unternehmens ­
  und  nach  den  Haftpflichtarten  durchführen.  —  Schließlich ­
  sei  noch  bemerkt,  daß  in  den  Tabellen  X  und  XI  des  Tabellenwerkes ­
  die  Zentral-  (Haupt-)  Genossenschaften,  soweit
sie  einer  anderen  preußischen  Zentral-  (Haupt-)  Genossenschaft
angehören,  mit  behandelt  sind,  was  auch  bei  Betrachtung  der
in  dem  vorliegenden  Abschnitte  enthaltenen  tabellarischen
Übersichten  zu  beachten  bleibt.
Die  im  vorstehenden  nachgewiesene  Doppel-  und  mehrfache ­
  Beteiligung  von  Genossenschaften  an  genossenschaftlichen ­
  Zentralen  hat  im  allgemeinen  für  die  Kreditgewährung
der  Preußischen  Central-Genossenschafts-Kasse,  .  soweit  die
Zentralen  solche  überhaupt  beanspruchen,  keine  Bedenken,  da
1  die  Preußische  Central-Genossenschafts-Kasse  die  Kreditfähig ­
            
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