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also einen durchaus brauchbaren Maßstab der Vergleichung. Der Ertragswert
läßt sich schon aus den oben bereits erwähnten Renten, d. h.
aus dem Verhältnis der Betriebsüberschüsse zum Anlagekapital, überblicken,
und für ein weiteres Eindringen wären überall die Grundlagen
gegeben. Dieser Ertragswert der Vergangenheit ist allerdings, wie wir
sahen, durch den gewaltigen Sturz der Kriegszeit überall zurückgegangen,
jedoch — soweit jetzt beurteilt werden kann — nirgends in
einem besonders starken oder schwachen Maße. Es kann vielmehr angenommen
werden, daß der Rückgang dem Grade etwa nach derselbe
war und die Vergleichsfähigkeit der Ertragszahlen aus der Vergangenheit
nicht gemindert hat.
Freilich ist es möglich, daß die preußischen Eisenbahnen dank der
Gunst ihrer natürlichen Verhältnisse, dank der Bodenschätze Preußens,
seiner Eisenindustrie — denn Kohle und Eisen liefern den größten Teil
aller Eisenbahnfrachten — und dank der Lage der meisten ihrer Linien
im Flachlande sich schneller erholen als andere Bahnnetze. Indessen wird
man von der Bewertung solcher Aussichten bei einer großzügigen Auffassung
absehen.
Der Ertragswert würde die Grundlage bilden
a) entweder für den Ankauf der Eisenbahnen durch das Reich als
Grundlage für den Erwerbspreis,
b) oder bei einer Beteiligung der Bundesstaaten am Reichsbahnunternehmen
als Grundlage für die Beteiligungsziffer.
Welche dieser Lösungen man wählt, wird von den oben angedeuteten
Erwägungen mehr politischer Natur abhängen. Will man den Bundesstaaten
mit Staatsbahnbesitz einen Einfluß auf das deutsche Eisenbahnwesen
auch in Zukunft sichern, so wird man sich für den zweiten Weg
entscheiden. Hält man dies im Hinblick auf die Sicherung der Einheit
und auf die Interessen der Bundesstaaten ohne Staatsbahnbesitz nicht
für erstrebenswert, so käme wohl nur der Weg des Ankaufs in Frage.
Aber auch finanztechnische Fragen spielen mit hinein. Wie oben
dargelegt, ist das Verhältnis der Eisenbahnschulden zum Eisenbahnkapital
in den einzelnen Eisenbahnstaaten sehr verschieden. Bei Berechnung
des Kaufpreises nach dem Ertragswert verbleiben einzelnen
Eisenbahnstaaten beträchtliche Posten ungedeckter Eisenbahnschulden.
Um nun einerseits diesen Staaten nicht jede Aussicht auf Deckung
dieser Teilschuld zu nehmen, anderseits auch nicht etwa das Reich mit
diesen Fehlbeträgen zu belasten, könnte man vielleicht auf die oben zur
Erörterung gestellte Gemeinschaftsform zurückzukommen geneigt
fein, da dann Risikoträger tatsächlich nicht das Reich, sondern die
Gemeinschaststeilhaber wären.