Full text : Die Reichseisenbahnen

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Diese  Regelung  hätte  zweierlei  Bedenken.  Schon  bei  den  ersten  Schritten
würden  die  grundsätzlichen  Fragen  genau  so  zu  regeln  sein,  als  wenn
sofort  die  Übernahme  in  Bausch  und  Bogen  erfolgt.  Sodann  aber  würde
eine  lange  Zeit  des  Übergangs  und  der  Unruhe  in  unser  Verkehrswesen
gebracht,  die  wir  heute  weniger  als  je  vertragen  können.  Mit  der
Übernahme  der  Eisenbahnen  durch  das  Reich  wird
daher  sofort  und  in  vollem  Umfange  Ern  st  gemacht
werden  müssen.
Allerdings  wird  die  endgültige  finanzielle  Auseinandersetzung  nicht
leicht  sein.  Geht  man  von  den  oben  zugrunde  gelegten  Voraussetzungen
aus,  so  ist  das  Geschäft,  das  das  Reich  mit  der  Übernahme  der  Eisenbahnen ­
  macht,  rein  kaufmännisch  gesprochen,  kein  besonders  lockendes:
sicher  sind  starke  Aufwendungen,  unsicher  die  Gewinnaussichten.  Um
so  dringender  aber  werden,  vom  Standpunkt  des  allgemeinen  Wohls
betrachtet,  die  Gründe  für  die  Übertragung  an  das  Reich.  Sind  die
Aussichten  des  Unternehmens  unsicher,  so  muß  der  Träger  um  so  stärker
sein.  Je  geringer  der  Gewinn  ist,  mit  dem  gerechnet  werden  darf,  desto
unerbittlicher  sind  alle  Rücksichten  beiseite  zu  schieben,
die  einer  Anspannung  und  Ausnutzung  aller  Kräfte
im  deutschen  Verkehrswesen  mit  dem  Ziele  höchster
Nutzwirkung  noch  entgegen  st  ehe  n.  Da  darf  es  keinen
Luxus  der  Gefühle  und  keine  Furcht  vor  Schwierigkeiten ­
  geben.
Für  die  Reichsverwaltung,  der  die  Durchführung  der  Absichten  der
Reichsverfassung  obliegt,  ist  die  geschäftliche  Lage  schwierig.  Sie  verfügt ­
  über  fachtechnisches  Personal  in  sehr  geringem  Umfange  und  ist  daher
auf  die  undankbare  Rolle  beschränkt,  Forderungen  zu  stellen  und  ihnen  eine
allgemeine,  auf  politische  und  nationale  Zielpunkte  gerichtete  Begründung
beizugeben.  Soviel  bekannt,  hat  die  Reichsregierung  daher  denn  auch
zunächst  von  den  einzelstaatlichen  Regierungen  eine  Verständigung
untereinander  verlangt,  die  Führung  also  vorerst  nicht  in  die  Hand
genommen.
Hoffentlich  führt  dieser  Weg  zum  Ziel.  Gerade  die  Form  der
Verständigung  zwischen  den  selbständig  auftretenden  Bundesstaaten
unter  sich  bietet  besondere  Schwierigkeiten.  Es  ist  natürlich,  in  den
Eigentümlichkeiten  unseres  Beamtentums  aber  noch  besonders  begründet, ­
  daß  die  Vertreter  der  einzelstaatlichen  Verwaltungen  bei  diesen
Verhandlungen  sich  weniger  als  Anwälte  des  nationalen  Gedankens  fühlen,
als  ihre  Aufgabe  darin  sehen  und  ihren  Ehrgeiz  darin  setzen,  die
Interessen  ihrer  Verwaltung  und  ihres  Staates  auf  das  schärfste  zu
vertreten  und  die  besten  Erfolge  herauszuholen,  d.  h.  Erfolge  im  Sinne
eines  für  ihren  Staat  vorteilhaften  Abschlusses.  Da  dieses  Bestreben
natürlich  auf  allen  Seiten  in  gleichem  Maße  besteht,  geraten  derartige
            
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