Zustände wäre anzusehen, daß überhaupt bei uns der Unterschied
politischer und gemeiner Verbrechen verschwunden ist,
Noch einiges über das Recht in den Balkanländern, In Rumänien
und überhaupt in den Balkanländern hat man nicht nur mit den ge-
schriebenen Gesetzen zu rechnen, sondern auch noch mit dem, was
die Praxis und Willkür hinzufügt. Zum Beispiel kennt in Rumänien
das offizielle Strafgesetz die Todesstrafe nicht. Aber wenn man
jemanden beseitigen will, geschieht es so: man transportiert ihn von
einem Gefängnis in das andere, und beim Transport wird er erschossen,
angeblich beim Fluchtversuch. Auch werden die in Untersuchungs-
haft befindlichen Personen regelrecht gefoltert. Man braucht nur das
Buch von Prof. Costa Foru über die rumänischen Folterkammern zu
lesen, um ein Bild von diesen ungeheuerlichen Folterungen zu be-
kommen, Nach dem jugoslawischen Schutzgesetz wird sogar jede Art
von kommunistischer, anarchistischer und überhaupt revolutionärer
Propaganda mit dem Tode bestraft!
Was können wir praktisch dagegen unternehmen? Zuerst müssen
wir das wichtigste Material sammeln und es dann der Oeffentlichkeit
zur Verfügung stellen. Diese Gräßlichkeiten müssen vor der brei-
testen Oeffentlichkeit gebrandmarkt werden. Man muß besonders
die in aufrufen, ihre Aufmerksamkeit auf diese Zustände
zu lenken.