AU
II. Der Markt von Lübeck
auf die Frage: wann bildeten die anfangs organlosen Gemeinden einen
Bürgerausschuß — sondern: wann wandelte sich die Unternehmervereinigung
zum Rat, und wann und in welchem Umfang gewann allmählich die Ge-
meinde Anteil an der Herrschaft, die von den durch ihre Teilnahme an der
Stadtgründung bevorzugten Familien ausgeübt wurde®)? In Freiburg i. Br.
bildet nach dieser Richtung das Jahr 1248 eine entscheidende Cäsur: den
alten Vierundzwanzig treten neue Vierundzwanzig zur Seite. In Lübeck ist
die gesamte innere Verfassungsentwicklung bis zur Gegenwart eine fort-
gesetzte Lösung dieser Frage®). Nimmermehr aber hätte der Rat und spätere
Senat von Lübeck die Fülle herrschaftlicher Gewalt haben und behaupten
können, wenn die Wurzel seiner Macht in einer Übertragung von seiten der
Gemeinde beruhte. Der Ursprung seiner Macht ist älter als die Gemeinde.
Sie hat ihre letzte Quelle in den Funktionen, die Herzog Heinrich dem
Unternehmerkonsortium beim Gründungsvorgang zuerkannte®*), Und wenn
die bisherige Darstellung es peinlich vermieden hat, das Konsortium als
Unternehmergilde zu bezeichnen, so scheint mir eigentlich alles dafür zu
sprechen, daß es wirklich eine Gilde war. Eine Gilde mit gemeinsamem
Eigentum, mit einem gemeinsamen Versammlungshaus, mit freiwilliger
Aufnahme, mit geselligem Verkehr und sozialem Abschluß. Das alles 1äßt
sich teils unmittelbar dem Marktplan entnehmen, teils ergibt es sich als
Folge der Tatsache, daß eben das Unternehmerkonsortium sich zum Rate
entwickelt hat. Gewiß, die Urkunden wissen von alledem nichts zu berichten;
und deshalb suchen wir in Lübeck vergeblich nach einer Nachricht über
das Letzte, was noch zu einer Gilde fehlt — aber auch das Einzige— nämlich
die Schwurvereinigung, die coniuratio, welche die locatores zusammenschloß.
Sie allein ist mit den methodischen Mitteln auch dieser Untersuchung nicht
erweisbar. Aber v. Below hebt ja selbst hervor, daß die Zahl der Verbände und
Vereinigungen, die sich im Mittelalter durch Eidschwur verpflichteten,
groß war®); sollte der Schwur bei einer Vereinigung von so weitgehenden
Aufgaben gefehlt haben? Obendrein haben wir die Parallele zu Freiburg
i. Br. Am Unternehmerkonsortium ist für Lübeck wohl kein Zweifel mehr
möglich, ihm kommt in Lübecks Geschichte die höchste Bedeutung zu als
eigentlichem Schöpfer der Stadt- und Marktanlage und als Wurzel und
Ursprung von Rat und Senat. Höchstwahrscheinlich ist das Konsortium
aber auch als Gilde zu bewerten. Dabei möchte ich bei dem Worte „Unter-
nehmergilde‘“ den Nachdruck auf die erste Hälfte des Wortes, die Unter-
nehmer, legen. Nicht nur weil ihr Vorhandensein für Lübeck allein quellen-
mäßig zweifelsfrei zu belegen ist, sondern weil es mir für die Entwicklung
der inneren Geschichte Lübecks bis zur Mitte des 14. Jahrhunderts von
grundlegender Bedeutung zu sein scheint, daß sich zur Gründung der Stadt
aus freier Initiative heraus unternehmende Männer aus verschiedenen Teilen
Niederdeutschlands, namentlich Westfalens zusammenfanden, die bereit