Full text : Die Reichseisenbahnen

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wäre  unterzuteilen  in  Bahnmeistereien,  jedoch  wären  deren  Bezirke
gegenüber  den  bestehenden  wesentlich  zu  vergrößern.  Zur  Zeit  bestehen
in  größeren  Orten  der  Regel  nach  mehrere  Bahnmeistereien  nebeneinander, ­
  getrennt  nach  den  einzelnen  Bahnhofs-  oder  Streckenteilen
oder  nach  Spezialgebieten  (Stellwerkbahnmeisterei,  Hochbaubahnmeisterei
usw.).  Eine  Zusammenfassung  solcher  Bahnmeistereien  erscheint  ebensosehr ­
  aus  Gründen  wirtschaftlicher  Verwendung  der  Arbeitskräfte  wie
aus  technischen  Gründen  angezeigt.  Namentlich  würde  die  Verteilung ­
  und  Ausnutzung  des  Personals  besser  sein  und  die  Verwaltungsarbeit ­
  vereinfacht  werden  können.  Gleiches  gilt  aber  auch
für  die  Streckenbahnmeistereien.  Die  Zusammenfassung  größerer  Strecken
würde  für  die  Einteilung  der  Arbeiten  und  die  Verwendung  der  Kräfte
Nutzen  bringen.  Selbstverständlich  ist  hierbei  eine  Verminderung  des
Bahnmeisterpersonals  nicht  möglich,  vielmehr  nur  eine  Gliederung.  Dem
Oberbahnmeister  wären  die  nötigen  Hilfskräfte  beizugeben,  wodurch  er
auch  von  anstrengenderen  Außenarbeiten  entlastet  werden  könnte.  Ferner
wäre  ihm  eine  Hilfskraft  für  die  sehr  umfangreichen  schriftlichen  Geschäfte, ­
  die  mit  der  Verwaltung  einer  Bahnmeisterei  verbunden  sind
(Lohnwesen,  Liegenschaftsverwaltung  usw.)  beizugeben.  Zur  Zeit  werden
die  Bahnmeister  durch  diese  Arbeiten  ihren  Hauptaufgaben  zu  sehr  entzogen. ­

Würde  diese  Teilung  zwischen  Bahnamt  und  Bauamt  dem  Dienstzweige
  der  Bahnunterhaltung  eine  erhöhte  Beachtung  und  Pflege  sichern,
so  ließe  sie  anderseits  eine  Lücke  in  der  erstrebten  Einheit  der
D  i  e  n  st  st  e  l  l  e.  Auf  diese  ist  aber  sowohl  im  Interesse  des  Gesamtbetriebes ­
  sowie  aus  den  angedeuteten  Rücksichten  auf  den  Personaldienst
großer  Wert  zu  legen.  Die  fachtechnische  Seite  des  Bahnunterhaltungsdienstes ­
  ließe  sich  auch  ohne  die  Einschaltung  eines  fachtechnischen  Amtes
im  unmittelbaren  Zusammenwirken  der  verkleinerten  und  in  ihrem
Dienstbetrieb  reorganisierten  Direktion  mit  der  in  ihrer  Besetzung  und
Stellung  gehobenen  Bahnmeisterei  in  der  gleichen  Art  entwickeln  und
pflegen,  wie  dies  bezüglich  des  Verkehrsdienstes  und  des  Betriebsmaschinendienstes ­
  vorgeschlagen  ist.  Endlich  steht  die  Bahnmeisterei  mit
dem  Betriebsdienst  nicht  nur  durch  die  Art  der  im  Betriebe  auszuführenden ­
  Arbeiten,  Umbauten  usw.  in  enger  Fühlung,  sondern  stellt  vor  allem
auch  in  ihrem  Arbeiterbestande  den  großen  Behälter  dar,  aus  dem  der
Bedarf  der  übrigen  Dienststellen  an  Nachwuchs  und  an  Aushilfspersonal
gedeckt  werden  muß.  Die  richtige  Verfügung  über  diesen  Arbeiterstamm
ist  also  für  den  Gesamtdienst  von  sehr  großer  Bedeutung.  Stellt  man
diesen  Gesichtspunkt  in  den  Vordergrund  —  und  er  ist  wohl  als  der  ausschlaggebende ­
  anzusehen  —,  so  wird  man  auch  der  Bahnunterhaltung
eine  organisatorische  Sonderstellung  nicht  einräumen,  den  Grundsatz
der  Einheit  der  Dienststellen  restlos  durchführen  und  auch  die  Bahn-
            
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