I. Die Auseinandersetzung zwischen Reich und
Bundesstaaten.
Unsere innere Politik wird in Zukunft vorwiegend wirtschaftlich
bestimmt sein. Der wirtschaftliche Wiederaufbau steht in der vordersten
Reihe aller Aufgaben. Vorbedingung für den Wieder
aufbau unseres Wirtschaftslebe ns aber ist der
Wiederaufbau unseres Verkehrswesens. Gelingt es nicht, das Verkehrs
wesen, namentlich unseren Eisenbahnbetrieb, wieder in vollen Gang zu
bringen, so werden alle Versuche, uns wirtschaftlich wieder aufzurichten,
scheitern.
Die Größe dieser Aufgabe kann ein Nichtfachmann kaum vollkommen
würdigen. Unser Eisenbahnwesen ist wirtschaftlich so gut wie ruiniert,
der Betrieb ist aus äußeren und inneren Ursachen in Unordnung ge
stürzt, der mechanische Apparat heruntergewirtschaftet. Schlimmer als
alles das aber ist, daß uns von unserem reichen Fuhrpark nur die
weniger wertvollen Teile, und diese meist in einem traurigen Zustande,
übriggeblieben sind.
Eine Aufgabe von dieser Größe und dieser Schwierigkeit läßt sich
nur lösen, wenn die Zersplitterung unseres Eisenbahnsystems, ein Über
bleibsel unserer politischen Zersplitterung, beseitigt wird. Dazu drängen
schon die finanziellen. Aufwendungen, die erforderlich sein werden. Den
Kräfteverbrauch, den die Vielköpfigkeit der deutschen Eisenbahnver
waltung und die einander gegenüberstehenden eisenbahnwirtschaftlichen
und eisenbahnpolitischen Interessen, sowie die damit notwendigerweise
verbundenen Reibungen in Verwaltung und Betrieb mit sich brachten,
diesen Kräfteverbrauch konnte sich ein reiches und mächtiges Deutschland
allenfalls leisten — das Deutschland, wie es aus dem Kriege hervorgeht,
- kann das nicht. Auch die Stellung, die Deutschland und das deutsche
Verkehrswesen dem Auslande gegenüber einnehmen wird,
fordert unbedingte Einheit. Je schwächer unsere Stellung ist, um so ge
schlossener muh sie sein. An dieser Geschlossenheit aber mangelt es
noch, trotz der Tarifgemeinschaft, zu der sich die deutschen Eisenbahnen
vereinigt haben. Abgesehen von allem anderen, leiden derartige Einun
gen daran, daß sie eine Verständigung von Fall zu Fall über das nach
außen zu Vertretende und nachher Auseinandersetzungen über die
finanziellen Folgen, den „innerdeutschen Ausgleich", erfordern. Diese