Full text: Die Reichseisenbahnen

I. Die Auseinandersetzung zwischen Reich und 
Bundesstaaten. 
Unsere innere Politik wird in Zukunft vorwiegend wirtschaftlich 
bestimmt sein. Der wirtschaftliche Wiederaufbau steht in der vordersten 
Reihe aller Aufgaben. Vorbedingung für den Wieder 
aufbau unseres Wirtschaftslebe ns aber ist der 
Wiederaufbau unseres Verkehrswesens. Gelingt es nicht, das Verkehrs 
wesen, namentlich unseren Eisenbahnbetrieb, wieder in vollen Gang zu 
bringen, so werden alle Versuche, uns wirtschaftlich wieder aufzurichten, 
scheitern. 
Die Größe dieser Aufgabe kann ein Nichtfachmann kaum vollkommen 
würdigen. Unser Eisenbahnwesen ist wirtschaftlich so gut wie ruiniert, 
der Betrieb ist aus äußeren und inneren Ursachen in Unordnung ge 
stürzt, der mechanische Apparat heruntergewirtschaftet. Schlimmer als 
alles das aber ist, daß uns von unserem reichen Fuhrpark nur die 
weniger wertvollen Teile, und diese meist in einem traurigen Zustande, 
übriggeblieben sind. 
Eine Aufgabe von dieser Größe und dieser Schwierigkeit läßt sich 
nur lösen, wenn die Zersplitterung unseres Eisenbahnsystems, ein Über 
bleibsel unserer politischen Zersplitterung, beseitigt wird. Dazu drängen 
schon die finanziellen. Aufwendungen, die erforderlich sein werden. Den 
Kräfteverbrauch, den die Vielköpfigkeit der deutschen Eisenbahnver 
waltung und die einander gegenüberstehenden eisenbahnwirtschaftlichen 
und eisenbahnpolitischen Interessen, sowie die damit notwendigerweise 
verbundenen Reibungen in Verwaltung und Betrieb mit sich brachten, 
diesen Kräfteverbrauch konnte sich ein reiches und mächtiges Deutschland 
allenfalls leisten — das Deutschland, wie es aus dem Kriege hervorgeht, 
- kann das nicht. Auch die Stellung, die Deutschland und das deutsche 
Verkehrswesen dem Auslande gegenüber einnehmen wird, 
fordert unbedingte Einheit. Je schwächer unsere Stellung ist, um so ge 
schlossener muh sie sein. An dieser Geschlossenheit aber mangelt es 
noch, trotz der Tarifgemeinschaft, zu der sich die deutschen Eisenbahnen 
vereinigt haben. Abgesehen von allem anderen, leiden derartige Einun 
gen daran, daß sie eine Verständigung von Fall zu Fall über das nach 
außen zu Vertretende und nachher Auseinandersetzungen über die 
finanziellen Folgen, den „innerdeutschen Ausgleich", erfordern. Diese
	        
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