Drittes Kapitel. Small Holdings.
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Hier mögen noch drei Beispiele für den Zuwachs an Menschen
und Vieh infolge Verkleinerung der Wirtschaftseinheiten folgen:
cvfnrfip Zahl der Farmen Bevölkerung Großviehzahl
Huacye yor nad) vor nach vor nach
ln “ a der Aufteilung der Aufteilung der Aufteilung
Ledsham . .
. 341
6
31
31
132
200
355
Haslington
. 2u2
4
19
22
106
142
229
Balherlop.
. 168
2
12
11
66
108
204
Wie schon ermähnt, sind viel mehr Kleinpächter Klienten von
Großgrundbesitzern als von Grafschaftsräten. Da treten uns nun zwei
Hauptübelstände entgegen, die oft das Mißlingen der Kleinpachtunter
nehmung verschulden: die Unsicherheit der Dauer und die über
mäßig hohe Pacht. Großgrundbesitzer und Vermalter sind oft mit den
Großfarmern auf ihrem Territorium entweder verwandt oder befreundet,
so daß letztere oft, wenn auch nicht praktisch, so doch tätsächlich in
ihrer Pacht festsitzen. Der kleine Mann steht ganz anders da; be
sonders wenn er tüchtig ist, läuft er Gefahr, daß man ihm kündigt,
um seine Pacht zu erhöhen. Er steht nun vor der Wahl, fortzugehen
oder eine höhere Pacht, durch seine eigenen Meliorationen bedingt, zu
zahlen. Kommt noch hinzu, daß die Pacht für ihn relativ höher (oft
zwei- bis dreimal so hoch! ist als für den Großfarmer, selbst nach Abzug
der größeren Einwendungen des Besitzers an Gebäuden, Vermaltungs-
spesen usw. Die Möglichkeit dafür resultiert aus der größeren Nachfrage
nach Kleingütern; oft finden sich 20 und mehr Bewerber für ein Objekt.
Ein Land-Gerichtshof müßte geschaffen werden, der die Macht hätte,
die Pachtpreise auf Wunsch des Pächters oder Verpächters zu revidieren.
Überall, wo das 8mall Holding die ökonomisch beste Form darstellt,
ist es von nationalem Interesse, daß der kleine Mann nicht eine aufs
höchste angespannte, sondern eine gerechte Pacht zahlt.
Die Small Holders der Grafschaflsräte führen die gleiche Klage.
Die Pacht ist oftmals von 10 s gleich auf 15 8 und manchmal mehr
für I aors (40 a) durch Ankaufs- und Aufteilungsspesen in die Höhe
getrieben worden, Nicht zu vergessen ist allerdings, daß hierin folgende
Unkosten stecken:
a) Verzinsung des Kaufpreises,
Io) Einrichtung und Ausstattungskosten,
c) Amortisalionsquote für Land-Erwerbs- und Einrichtungskosten.
Wenn auch die Grafschaftsräte aus der Erfahrung allmählich lernen und