Ländliches Steuerwesen.
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immer noch aus der Zeit der landwirtschaftlichen Depression her den aors
mit 15 8 gepachtet haben, während alle Small Holders 30—40 s
bezahlen. Abgesehen von der Belastung mit doppelter Pacht klagt der
Small Holder viel mehr noch darüber, daß er nicht nur de» ihm zu
kommenden Anteil an den allgemeinen Steuern, sondern auch noch für
seinen großen Nachbarn ein gut Teil davon mitzahlt.
Wenn die Lasten der kleinen Farmer, wie es gerecht wäre, nach
dem wirklichen Wert ihrer Stelle, nicht nach ihrer Pacht bemessen
würden, so würde damit schon ein durchgreifender Anstoß zur freudigen
Entwicklung des Kleinfarmwesens gegeben werden.