Full text : Die Krankenversicherung

—— BB
Kassentype nicht beigetreten sind ; nach und nach gewannen
 sie immer grössere Bedeutung. Sie herrschen heute
en in den mittel- und osteuropäischen Ländern, welche die
on Krankenversicherung auf die gesamte lohnarbeitende
ht Bevölkerung erstreckt haben, vor. Das ganze Staatsgeall
 biet ist von einem Netz von Gebietskrankenkassen bedeckt.
ne Die Gebietskrankenkasse ist zwischenberuflich und nimmt
ne von begünstigten Wirtschaftszweigen keine grösseren
‚u- Mittel in Anspruch als von den weniger leistungsfähigen.
en Eine gebietsweise Organisation ‚der Krankenversiche-S1-
 rung wird zur Unentbehrlichkeit, sobald es sich für die
en Krankenkassen darum handelt, die Sachleistungen und
an namentlich die Heilbehandlung in den Vordergrund ihrer
be- Bestrebungen zu stellen. Das britische Krankenverlie
 sicherungssystem, das für das Gebiet der Krankengeld-;h-
 versicherung die früher freiwillige Versicherung in eine
16- obligatorische umgewandelt hat, bietet hiefür ein Beispiel:
die Organisation der Heilbehandlung ist von der Krankengeldversicherung
 vollständig getrennt und obliegt besonen
 deren territorialen Gebilden, den Versicherungsausschüssen.
‚ge
lie
en Kassenzwang und K assenfreiheit.
Stn
 Versicherungspflichtige und versicherungsfreie Per-1er
 sonen können. in der Wahl ihres Versicherungsgebers
ler frei oder beschränkt sein. Versicherungspflicht bedeutet
1Ss nicht notwendigerweise Kassenzwang und Versieherungszu
 freiheit ist nicht identisch mit freier Wahl des Versiche-‚he
 rungsträgers.
Der Versicherungspflichtige kann gehalten sein, einem
bestimmten Versicherungsträger anzugehören (System
nS- des Kassenzwangs, z. B. nach polnischem, rumänischem
$s- russischen und jugoslawischem Recht) oder in der
nt, Wahl seines Versicherungsträgers zunächst frei sein,
‚en allerdings mit der Verpflichtung innerhalb bestimmter
            
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