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Nachwort.
eingeschätzt zu werden pflegen —, siel der Vergleich unter allen Um-
ständen zuungunsten der ländlichen Lohnhöhe aus. (Zur Vermeidung
von Mißverständnissen sei hier bemerkt, daß die Differenz zwischen deni
wöchentlichen Gesamteinkommen und dem wöchentlichen Barlohn des
englischen Landarbeiters — s. Tab. auf S. 7 — nicht etwa auf Natural
löhnung entfällt, sondern zum größten Teil aus Separatlöhnen, be
sonders in Heu- und Getreideernte besteht, die im großen ganzen nichts
anderes darstellen als unsere Überstnndenlöhne.) Die Naturallöhnung
besteht, abgesehen von einigen wenigen industriefrei gebliebenen Distrikten
Sttdenglands, fast nur aus freier Wohnung und leider gewöhnlich recht
kleinem Garten. Viele Detailschilderungen (die in dem vorstehenden
kurzen Bericht iibergangen werden mußten» zeigen, in wie trauriger
Weise der Landarbeiter gleich seinem städtischen Genossen mit der Be
schaffung seiner Nahrungsmittel auf den Kleinhandel angewiesen ist,
der es in England noch besser als bei uns zu verstehen scheint, die
Ware zu verschlechtern und zu verteuern. Um nur ein Beispiel an
zuführen, so wird berichtet, daß der Arbeiter verwässerte Milch mit 25
und 30 Pfg. pro Liter bezahlen muß.
Wenn auch bei uns erfreulicherweise, besonders in neuester Zeit,
von allen Beteiligten anempfohlen bzw. angestrebt wird, in den rein
ländlichen Distrikten die Naturallöhnung im alten vollen Umfange zu
erhalten, so sind doch dort, wo Landwirtschaft und Industrie im Ge
menge liegen, alle Bestrebungen, sie aufrechtzuerhalten oder gar von
neuem durchzuführen, vergebliche Mühe. Da dies in England so gut
wie überall der Fall ist, so wäre in der Tat, wenn wirklich der
englischen Kommission dieser Ausweg empfehlenswert erschienen wäre,
nichts von ihm z u e r h o f f e n. Sie konnte also nur zu dem Resultat
kommen: die Landarbeiterlöhne müssen auf das Niveau der Industrie-
löhne hinaufgeschraubt werden. Um diese Lohnhöhe zu sichern, kam
Lloyd George zu seinem uns sehr radikal anmutenden Vorschlage eines
gesetzlichen Minimal-Arbeitslohnes für alle erwachsenen männlichen Land
arbeiter. In Verfolg dieser Gedankengänge sieht sich die Kommission auch
alsbald vor die Frage gestellt, ob denn der Pächter allein, selbst unter den
jetzigen günstigen Konjunkturen, in der Lage sei, die Lohnerhöhung auf seine
Schultern zu nehmen. Diese Frage wird verneint, also — folgert die Kom
mission weiter — muß der Grundbesitzer einen Teil dieser Zulage auf sich
nehmen, indein er sich mit einer geringeren Pacht begnügt. Mit einer
derartigen zwangsweisen Regelung dieser Angelegenheit wäre man also