Full text: Die englische Agrarenquete von 1913

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Nachwort. 
eingeschätzt zu werden pflegen —, siel der Vergleich unter allen Um- 
ständen zuungunsten der ländlichen Lohnhöhe aus. (Zur Vermeidung 
von Mißverständnissen sei hier bemerkt, daß die Differenz zwischen deni 
wöchentlichen Gesamteinkommen und dem wöchentlichen Barlohn des 
englischen Landarbeiters — s. Tab. auf S. 7 — nicht etwa auf Natural 
löhnung entfällt, sondern zum größten Teil aus Separatlöhnen, be 
sonders in Heu- und Getreideernte besteht, die im großen ganzen nichts 
anderes darstellen als unsere Überstnndenlöhne.) Die Naturallöhnung 
besteht, abgesehen von einigen wenigen industriefrei gebliebenen Distrikten 
Sttdenglands, fast nur aus freier Wohnung und leider gewöhnlich recht 
kleinem Garten. Viele Detailschilderungen (die in dem vorstehenden 
kurzen Bericht iibergangen werden mußten» zeigen, in wie trauriger 
Weise der Landarbeiter gleich seinem städtischen Genossen mit der Be 
schaffung seiner Nahrungsmittel auf den Kleinhandel angewiesen ist, 
der es in England noch besser als bei uns zu verstehen scheint, die 
Ware zu verschlechtern und zu verteuern. Um nur ein Beispiel an 
zuführen, so wird berichtet, daß der Arbeiter verwässerte Milch mit 25 
und 30 Pfg. pro Liter bezahlen muß. 
Wenn auch bei uns erfreulicherweise, besonders in neuester Zeit, 
von allen Beteiligten anempfohlen bzw. angestrebt wird, in den rein 
ländlichen Distrikten die Naturallöhnung im alten vollen Umfange zu 
erhalten, so sind doch dort, wo Landwirtschaft und Industrie im Ge 
menge liegen, alle Bestrebungen, sie aufrechtzuerhalten oder gar von 
neuem durchzuführen, vergebliche Mühe. Da dies in England so gut 
wie überall der Fall ist, so wäre in der Tat, wenn wirklich der 
englischen Kommission dieser Ausweg empfehlenswert erschienen wäre, 
nichts von ihm z u e r h o f f e n. Sie konnte also nur zu dem Resultat 
kommen: die Landarbeiterlöhne müssen auf das Niveau der Industrie- 
löhne hinaufgeschraubt werden. Um diese Lohnhöhe zu sichern, kam 
Lloyd George zu seinem uns sehr radikal anmutenden Vorschlage eines 
gesetzlichen Minimal-Arbeitslohnes für alle erwachsenen männlichen Land 
arbeiter. In Verfolg dieser Gedankengänge sieht sich die Kommission auch 
alsbald vor die Frage gestellt, ob denn der Pächter allein, selbst unter den 
jetzigen günstigen Konjunkturen, in der Lage sei, die Lohnerhöhung auf seine 
Schultern zu nehmen. Diese Frage wird verneint, also — folgert die Kom 
mission weiter — muß der Grundbesitzer einen Teil dieser Zulage auf sich 
nehmen, indein er sich mit einer geringeren Pacht begnügt. Mit einer 
derartigen zwangsweisen Regelung dieser Angelegenheit wäre man also
	        
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