Full text : Die englische Agrarenquete von 1913

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Nachwort.

eingeschätzt  zu  werden  pflegen  —,  siel  der  Vergleich  unter  allen  Umständen
  zuungunsten  der  ländlichen  Lohnhöhe  aus.  (Zur  Vermeidung
von  Mißverständnissen  sei  hier  bemerkt,  daß  die  Differenz  zwischen  deni
wöchentlichen  Gesamteinkommen  und  dem  wöchentlichen  Barlohn  des
englischen  Landarbeiters  —  s.  Tab.  auf  S.  7  —  nicht  etwa  auf  Naturallöhnung ­
  entfällt,  sondern  zum  größten  Teil  aus  Separatlöhnen,  besonders ­
  in  Heu-  und  Getreideernte  besteht,  die  im  großen  ganzen  nichts
anderes  darstellen  als  unsere  Überstnndenlöhne.)  Die  Naturallöhnung
besteht,  abgesehen  von  einigen  wenigen  industriefrei  gebliebenen  Distrikten
Sttdenglands,  fast  nur  aus  freier  Wohnung  und  leider  gewöhnlich  recht
kleinem  Garten.  Viele  Detailschilderungen  (die  in  dem  vorstehenden
kurzen  Bericht  iibergangen  werden  mußten»  zeigen,  in  wie  trauriger
Weise  der  Landarbeiter  gleich  seinem  städtischen  Genossen  mit  der  Beschaffung ­
  seiner  Nahrungsmittel  auf  den  Kleinhandel  angewiesen  ist,
der  es  in  England  noch  besser  als  bei  uns  zu  verstehen  scheint,  die
Ware  zu  verschlechtern  und  zu  verteuern.  Um  nur  ein  Beispiel  anzuführen, ­
  so  wird  berichtet,  daß  der  Arbeiter  verwässerte  Milch  mit  25
und  30  Pfg.  pro  Liter  bezahlen  muß.
Wenn  auch  bei  uns  erfreulicherweise,  besonders  in  neuester  Zeit,
von  allen  Beteiligten  anempfohlen  bzw.  angestrebt  wird,  in  den  rein
ländlichen  Distrikten  die  Naturallöhnung  im  alten  vollen  Umfange  zu
erhalten,  so  sind  doch  dort,  wo  Landwirtschaft  und  Industrie  im  Gemenge ­
  liegen,  alle  Bestrebungen,  sie  aufrechtzuerhalten  oder  gar  von
neuem  durchzuführen,  vergebliche  Mühe.  Da  dies  in  England  so  gut
wie  überall  der  Fall  ist,  so  wäre  in  der  Tat,  wenn  wirklich  der
englischen  Kommission  dieser  Ausweg  empfehlenswert  erschienen  wäre,
nichts  von  ihm  z  u  e  r  h  o  f  f  e  n.  Sie  konnte  also  nur  zu  dem  Resultat
kommen:  die  Landarbeiterlöhne  müssen  auf  das  Niveau  der  Industrielöhne
  hinaufgeschraubt  werden.  Um  diese  Lohnhöhe  zu  sichern,  kam
Lloyd  George  zu  seinem  uns  sehr  radikal  anmutenden  Vorschlage  eines
gesetzlichen  Minimal-Arbeitslohnes  für  alle  erwachsenen  männlichen  Landarbeiter. ­
  In  Verfolg  dieser  Gedankengänge  sieht  sich  die  Kommission  auch
alsbald  vor  die  Frage  gestellt,  ob  denn  der  Pächter  allein,  selbst  unter  den
jetzigen  günstigen  Konjunkturen,  in  der  Lage  sei,  die  Lohnerhöhung  auf  seine
Schultern  zu  nehmen.  Diese  Frage  wird  verneint,  also  —  folgert  die  Kommission ­
  weiter  —  muß  der  Grundbesitzer  einen  Teil  dieser  Zulage  auf  sich
nehmen,  indein  er  sich  mit  einer  geringeren  Pacht  begnügt.  Mit  einer
derartigen  zwangsweisen  Regelung  dieser  Angelegenheit  wäre  man  also
            
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