Full text : Staatspapierkurs und Versicherungsgesellschaften

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den  Gesellschaften  bisher  volle  Freiheit  in  der  Wahl  der  Anlageart ­
  gelassen.  Daher  bedeutet,  wenn  jetzt  die  durch  das  Aufsichtsgesetz ­
  schon  arg  beschnittene  Möglichkeit  für  die  Gesellschaften, ­
  ihr  Vermögen  zinstragend  anzulegen,  eine  weitere,
sehr  wesentliche  Einengung  durch  die  Bestimmung  erfährt,
daß  bestimmte  Prozentsätze  der  Kapitalien  für  Staatspapierkäufe ­
  zu  verwenden  sind,  dies  eine  vollständige  Änderung  der
bisher  geltenden  Bestimmungen  des  Aufsichtsgesetzes  über
die  Vermögensanlage  der  Versicherungsgesellschaften.  Hätte
sie  schon  das  Aufsichtsgesetz  dieser  Vorschrift  unterstellt,  so
würden  sie  sich  zweifellos  genötigt  gesehen  haben,  entweder
feinen  anderen  rechnungsmäßigen  Zinsfuß  zu  wählen  oder  bei
der  Prämienfestsetzung  einen  Ausgleich  für  die  geringere  Verzinsung ­
  des  Vermögens  zu  schaffen.
Infolge  dieser  Änderung  der  Rechnungsgrundlagen,  mit  der
bei  Abschluß  der  laufenden  Lebensversicherungsverträge  nicht
gerechnet  werden  konnte,  sind  die  Gesellschaften  gezwungen,
entweder  die  Leistungen  herabzusetzen,  die  sie  ihren  Versicherten ­
  in  Aussicht  stellten,  oder  die  Beiträge  der  Versicherten  zu
erhöhen.  Damit  würden  diejenigen  Versicherten,  die  zu  steigenden ­
  Prämien  versichert  haben,  genötigt,  höhere  Steigerungssätze
zu  zahlen,  als  dies  dem  mit  ihnen  vereinbarten  Prämientarif
entspricht.  Die  Versicherten,  die  eine  Versicherung  ohne  Gewinnbeteiligung ­
  eingegangen  sind,  müßten  in  Zukunft  höhere
Jahresprämien  entrichten.  Die  Versicherten  endlich,  die  mit
Aussicht  auf  Gewinnbeteiligung  einen  Vertrag  abschlossen,
Würden  in  Zukunft  geringere  oder  keine  Gewinnanteile  erhalten,
hüißten  also  einen  größeren  Teil  der  Prämienlast  selbst  tragen.
Diese  Wirkung  der  Kapitalanlagevorschrift  auf  den  Preis
der  Versicherung  erfährt  eine  wesentliche  Verstärkung  durch
das  Moment  der  Kursverluste,  das  bei  einem  größeren  Besitz
ian  Staatspapieren  einen  tiefgreifenden  Einfluß  auf  die  Geschäftsführung ­
  der  Gesellschaften  ausübt.  In  keinem  Versicherungszweige ­
  können  die  gesamten  Rechnungen  so  exakt  und  mit
so  großer  mathematischer  Präzision  gestaltet  werden,  wie  in
der  Lebensversicherung,  wo  die  Höhe  des  Risikos  auf  Grund
langer,  statistischer  Erfahrungen  und  medizinischer  Beobach ­
            
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