Full text: Staatspapierkurs und Versicherungsgesellschaften

videndenpolitik der Gesellschaften, die durch die Kapitalanlage 
vorschrift notwendig wird, muß mithin das Vertrauen der Ver 
sicherten in schwerster Weise erschüttern. 
Gleichzeitig wird durch das Schwanken der Dividendensätze 
der Versicherte genötigt, für seine Versicherung in den ein 
zelnen Gewinnverteilungsperioden verschieden hohe Beträge 
aufzuwenden. Er kann nicht mehr, wie bisher, bei Aufstellung 
seines Jahreshaushaltsplanes die Versicherungsprämie abzüglich 
Dividende als eine feste Summe in den Etat einstellen, 
sondern muß gewärtig sein, daß die von ihm in den 
Vorjahren gezahlte Prämie sich in den darauffolgenden Jah 
ren infolge der Verkleinerung der Versichertendividende er 
heblich vergrößert. Diese Schwankungen im Betrage eines bis 
dahin gleidb hohen oder sich in bestimmter Weise ermäßigenden 
Ausgabepostens sind für den Haushaltsplan des Versicherten 
um so lästiger, je kleiner sein Jahreseinkommen ist und je größer 
daher verhältnismäßig der Betrag ist, den er für Lebensver 
sicherungszwecke zu erübrigen hat. Da nun die Mehrheit der 
Versicherten den unteren und mittleren Bevölkerungsschichten 
önjgehort, wird das Schwanken der jährlichen Beiträge als eine 
außerordentliche Last empfunden werden und kann unter Um 
ständen die Versicherten nötigen, ihre Versicherung verfallen 
zu lassen, weil sie die erhöhte Prämie in Wirtschaftsjahren, 
die ihnen auch sonst unerwartete Ausgaben gebracht haben, 
nicht zahlen können. 
Auch die durch die Verringerung der Zinserträgnisse und 
Kursverluste verursachte Erhöhung des Preises ihrer Versiche 
rung wird diejenigen Personen, die unter Aufbietung aller ihrer 
wirtschaftlichen Kraft eine Lebensversicherung abgeschlossen 
haben, zwingen, ihre Versicherung verfallen zu lassen, weil sie 
die höher gewordenen Versicherungsbeiträge nicht mehr leisten 
können. Sie sind mithin nicht in der Lage, unter den für sie 
schlechter gewordenen Verhältnissen das Ziel zu erreichen, das 
das Gefühl moralischer Verpflichtung, der Selbsthilfewille, ihnen 
zeigte. Sie werden, wenn die Versicherung noch nicht zwei 
(oder drei Jahre bestanden hatte, der eingezahlten Prämien ver 
lustig gehen oder, wenn die Versicherung bereits eine Reihe
	        
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