Full text : Staatspapierkurs und Versicherungsgesellschaften

videndenpolitik  der  Gesellschaften,  die  durch  die  Kapitalanlagevorschrift ­
  notwendig  wird,  muß  mithin  das  Vertrauen  der  Versicherten ­
  in  schwerster  Weise  erschüttern.
Gleichzeitig  wird  durch  das  Schwanken  der  Dividendensätze
der  Versicherte  genötigt,  für  seine  Versicherung  in  den  einzelnen ­
  Gewinnverteilungsperioden  verschieden  hohe  Beträge
aufzuwenden.  Er  kann  nicht  mehr,  wie  bisher,  bei  Aufstellung
seines  Jahreshaushaltsplanes  die  Versicherungsprämie  abzüglich
Dividende  als  eine  feste  Summe  in  den  Etat  einstellen,
sondern  muß  gewärtig  sein,  daß  die  von  ihm  in  den
Vorjahren  gezahlte  Prämie  sich  in  den  darauffolgenden  Jahren ­
  infolge  der  Verkleinerung  der  Versichertendividende  erheblich ­
  vergrößert.  Diese  Schwankungen  im  Betrage  eines  bis
dahin  gleidb  hohen  oder  sich  in  bestimmter  Weise  ermäßigenden
Ausgabepostens  sind  für  den  Haushaltsplan  des  Versicherten
um  so  lästiger,  je  kleiner  sein  Jahreseinkommen  ist  und  je  größer
daher  verhältnismäßig  der  Betrag  ist,  den  er  für  Lebensversicherungszwecke ­
  zu  erübrigen  hat.  Da  nun  die  Mehrheit  der
Versicherten  den  unteren  und  mittleren  Bevölkerungsschichten
önjgehort,  wird  das  Schwanken  der  jährlichen  Beiträge  als  eine
außerordentliche  Last  empfunden  werden  und  kann  unter  Umständen ­
  die  Versicherten  nötigen,  ihre  Versicherung  verfallen
zu  lassen,  weil  sie  die  erhöhte  Prämie  in  Wirtschaftsjahren,
die  ihnen  auch  sonst  unerwartete  Ausgaben  gebracht  haben,
nicht  zahlen  können.
Auch  die  durch  die  Verringerung  der  Zinserträgnisse  und
Kursverluste  verursachte  Erhöhung  des  Preises  ihrer  Versicherung ­
  wird  diejenigen  Personen,  die  unter  Aufbietung  aller  ihrer
wirtschaftlichen  Kraft  eine  Lebensversicherung  abgeschlossen
haben,  zwingen,  ihre  Versicherung  verfallen  zu  lassen,  weil  sie
die  höher  gewordenen  Versicherungsbeiträge  nicht  mehr  leisten
können.  Sie  sind  mithin  nicht  in  der  Lage,  unter  den  für  sie
schlechter  gewordenen  Verhältnissen  das  Ziel  zu  erreichen,  das
das  Gefühl  moralischer  Verpflichtung,  der  Selbsthilfewille,  ihnen
zeigte.  Sie  werden,  wenn  die  Versicherung  noch  nicht  zwei
(oder  drei  Jahre  bestanden  hatte,  der  eingezahlten  Prämien  verlustig ­
  gehen  oder,  wenn  die  Versicherung  bereits  eine  Reihe
            
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