Full text: Staatspapierkurs und Versicherungsgesellschaften

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von Jahren aufrecht erhalten worden war, sich mit der Aus 
zahlung des Deckungskapitals begnügen müssen. Unter den 
jenigen Personen aber, die bisher noch nicht versichert sind, 
wird die Werbearbeit der Organe der Lebensversicherungs 
gesellschaften in Zukunft weit schwieriger und in weit größerem 
Umfange erfolglos bleiben müssen, als dies heute der Fall ist. 
Denn viele Personen sind nur imstande, eine Versicherung ein 
zugehen, wenn der Preis hierfür sich auf der bisherigen Höhe 
gehalten hätte. Die Verteuerung der Versicherung macht ihnen 
dies unmöglich. Andere Personen, die vielleicht trotz des er 
höhten Preises für die Lebensversicherung einen Vertrag ab 
schließen könnten, werden dies in Zukunft unterlassen, weil 
die Organe der Gesellschaften nicht mehr imstande sind, ihnen, 
wie bisher, im voraus zahlenmäßig angeben zu können, welche 
Aufwendungen sie während der Dauer der Versicherung zu 
machen haben. Damit werden von der Lebensversicherung in 
Zukunft auch gerade jene Elemente ferngehalten, die es für 
ihre Pflidht hielten, sich vor dem Abschluß der Versicherung ein 
möglichst genaues Bild über die Verbindlichkeiten zu machen, 
die sie übernehmen. Alles in allem wird die Folge der Kapital 
anlagevorschrift eine nicht unerhebliche Benachteiligung der 
schon jetzt versicherten Personen und gleichzeitig eine Hem!- 
mung der Ausbreitung der Versicherung sein. Diese Wirkung 
des Kapitalanlagezwangs steht in deutlichem Gegensatz zu der 
wiederholt regierungsseitig ausgesprochenen Anerkennung der 
Lebensversicherung und Würdigung ihrer Bedeutung für die 
Volkswirtschaft, sowie zu der staatlicherseits des öfteren ver 
tretenen Überzeugung, daß es Aufgabe des Staates sein müsse, 
die Verbreitung der Lebensversicherung im Volke im eigenen 
Interesse tunlichst zu fördern. 
Von den Freunden der Kapitalanlagevorschrift ist wieder 
holt versucht worden, deren Folgen als nicht besonders 
ins Gewicht fallend hinzustellen. Schwarz 1 ) meint z. B., daß 
die Einwände, die in der Presse und in Vereinen gegen diese 
Maßnahme erhoben würden, meistens von einem Anlagezwang 
>) a. a. O. S. 20.
	        
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