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Konkurrenz der Hypothekenbanken, die sich die Regierung!
durch ihre falsche Anlagepolitik selbst groß zieht, irgendeine
Erhöhung der Staatspapierkurse hintanhalten muß, ja, dazu beitragen
kann, daß die jetzigen Staatspapierbesitzer sich ihres
Bestandes entäußem und dafür höhere Zinsen tragende Hypothekenbankpfandbriefe
eintauschen. Wie sehr dieses Bedenken
berechtigt ist, geht daraus hervor, daß die durch den knappen
Geldstand verursachte Verengerung des Absatzgebietes für ihre
Pfandbriefe die Berliner Hypothekenbank, Blättermeldungen zufolge,
schon jetzt zu dem Entschluß geführt hat, 4 1 / 2 °/oige
Pfandbriefe in den Verkehr zu bringen, um durch den höheren
Zins den Absatz ihrer Pfandbriefe zu fördern und sich die Mittel
für die Verbreiterung des Beleihungsgeschäftes zu beschaffen.
Wenn in dieser Weise schon heute von einer einzelnen Hypothekenbank
vorgegangen wird, so darf man erwarten, daß, nachdem
die Sparkassen und privaten Versicherungsgesellschaften
der Kapitalanlagevorschrift unterstellt sind, die Hypothekenbanken
allgemein in gleicher Weise verfahren werden. Dann wird
sich das Interesse der kapitalbesitzenden Bevölkerungskreise erst
recht den Hypothekenbankpfandbriefen zuwenden und der Kreis
der Staatspapierkäufer eine weitere Einschränkung erfahren.
Der Kapitalanlagezu r ang kann ferner die privaten Versicherungsgesellschaften,
insbesondere die Lebensversicherungsunternehmungen,
nötigen, den mittleren und kleineren Kommunen,
denen nicht unbeträchtliche Mittel zur Verfügung gestellt worden
sind, den Kredit zu beschneiden. Nach der amtlichen
Statistik für das Jahr 1910 hatten 123 private Versicherungsunternehmungen
verschiedener Zweige in Darlehen an öffentliche
Körperschaften 194,6 Millionen Mark angelegt. Von diesem
Betrage entfielen auf 59 Lebensversicherungsgesellschaften allein
174 Millionen Mark. Würden sich infolge der Kapitalanlagevorschrift
die privaten Versicherungsgesellschaften gezwungen
sehen, den öffentlichen Körperschaften in Zukunft keinen oder
Kredit in geringerem Umfange einzuräumen, so hätten den
Schaden hiervon die mittleren und kleineren Kommunen zu
tragen. Sie würden von dieser Einschränkung des Kredits um
so härter betroffen werden, als nach Verwirklichung des zur-