Full text : Staatspapierkurs und Versicherungsgesellschaften

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Konkurrenz  der  Hypothekenbanken,  die  sich  die  Regierung!
durch  ihre  falsche  Anlagepolitik  selbst  groß  zieht,  irgendeine
Erhöhung  der  Staatspapierkurse  hintanhalten  muß,  ja,  dazu  beitragen ­
  kann,  daß  die  jetzigen  Staatspapierbesitzer  sich  ihres
Bestandes  entäußem  und  dafür  höhere  Zinsen  tragende  Hypothekenbankpfandbriefe ­
  eintauschen.  Wie  sehr  dieses  Bedenken
berechtigt  ist,  geht  daraus  hervor,  daß  die  durch  den  knappen
Geldstand  verursachte  Verengerung  des  Absatzgebietes  für  ihre
Pfandbriefe  die  Berliner  Hypothekenbank,  Blättermeldungen  zufolge, ­
  schon  jetzt  zu  dem  Entschluß  geführt  hat,  4 1 / 2 °/oige
Pfandbriefe  in  den  Verkehr  zu  bringen,  um  durch  den  höheren
Zins  den  Absatz  ihrer  Pfandbriefe  zu  fördern  und  sich  die  Mittel
für  die  Verbreiterung  des  Beleihungsgeschäftes  zu  beschaffen.
Wenn  in  dieser  Weise  schon  heute  von  einer  einzelnen  Hypothekenbank ­
  vorgegangen  wird,  so  darf  man  erwarten,  daß,  nachdem ­
  die  Sparkassen  und  privaten  Versicherungsgesellschaften
der  Kapitalanlagevorschrift  unterstellt  sind,  die  Hypothekenbanken ­
  allgemein  in  gleicher  Weise  verfahren  werden.  Dann  wird
sich  das  Interesse  der  kapitalbesitzenden  Bevölkerungskreise  erst
recht  den  Hypothekenbankpfandbriefen  zuwenden  und  der  Kreis
der  Staatspapierkäufer  eine  weitere  Einschränkung  erfahren.
Der  Kapitalanlagezu r ang  kann  ferner  die  privaten  Versicherungsgesellschaften, ­
  insbesondere  die  Lebensversicherungsunternehmungen,
  nötigen,  den  mittleren  und  kleineren  Kommunen,
denen  nicht  unbeträchtliche  Mittel  zur  Verfügung  gestellt  worden ­
  sind,  den  Kredit  zu  beschneiden.  Nach  der  amtlichen
Statistik  für  das  Jahr  1910  hatten  123  private  Versicherungsunternehmungen ­
  verschiedener  Zweige  in  Darlehen  an  öffentliche ­
  Körperschaften  194,6  Millionen  Mark  angelegt.  Von  diesem
Betrage  entfielen  auf  59  Lebensversicherungsgesellschaften  allein
174  Millionen  Mark.  Würden  sich  infolge  der  Kapitalanlagevorschrift ­
  die  privaten  Versicherungsgesellschaften  gezwungen
sehen,  den  öffentlichen  Körperschaften  in  Zukunft  keinen  oder
Kredit  in  geringerem  Umfange  einzuräumen,  so  hätten  den
Schaden  hiervon  die  mittleren  und  kleineren  Kommunen  zu
tragen.  Sie  würden  von  dieser  Einschränkung  des  Kredits  um
so  härter  betroffen  werden,  als  nach  Verwirklichung  des  zur-
            
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