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gehender Eingriff in die wirtschaftliche Freiheit des einzelnen
abgelehnt, so wird damit die letzte Möglichkeit, auf den Kurs
der Staatspapiere einzuwirken, aus der Hand gegeben. Die
vielfach empfohlenen kleinen Mittel zur Hebung des Staatspapierkurses,
insbesondere die Unterwerfung bestimmter Vermögensverwaltungsstellen
unter eine Kapitalanlagevorschrift
wurden einerseits als völlig aussichtslos erkannt. Ein derartiges
Vorgehen muß anderseits breiten Kreisen der Bevölkerung
und zwar insbesondere den hilfsbedürftigen Schichten des
Mittelstandes und hier wiederum denjenigen Teilen desselben,
die sich als die wirtschaftlich wertvollsten und fürsorglichsten
Elemente erweisen, völlig nutzlos schwere Schädigungen zufügen.
Mögen diese Ausführungen dazu beitragen, die Erkenntnis
von der Nutzlosigkeit und Schädlichkeit derartiger
Mittel immer mehr zu verbreiten und damit ein Vorgehen
hindern helfen, das dem Volkswirt aus nationalen, internationalen
wie aus Billigkeitsgründen überaus bedenklich erscheinen
muß.