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Finanzielle Maßnahmen zum Abbau der Preise.
warten ist, daß sie einer zukünftigen Preissenkung erheblichen
Widerstand leisten werden.
Außerdem bestände nur dann eine wirkliche Sicherheit für die
Festlegung der Kaufkraft in den übernommenen Anleihen, wenn sowohl
die Verpfändung als der Verkauf der Anleihestücke fortan —
wie ehedem im Frieden — aus vorhandenen freien Mitteln des
Geld- und Kapitalmarktes und nicht — wie im Kriege — auch
aus neuen Krediten erfolgen würde. Wollte man aber zu diesen
Friedensgrundsätzen zurückkehren, dann könnte sich angesichts der
sonstigen Überlegungen, die heute bei der Anlegung von Kapitalien
in Anleihen mitsprechen, ereignen, daß die Heranziehung
erheblicher neuer Kapitalien unmöglich sein würde. Her Rückkehr
zu Friedensgrundsätzen steht außerdem das unbeschränkt
abgegebene Versprechen entgegen, daß Reichsbank und Darlehnskassen
Kriegsanleihe beleihen und zurückkaufen. (Der Verkauf
ist zur Zeit infolge Zurückhaltung der Reichsbank beschränkt.
Der niedrige Kursstand — am 1. Juli 1919 etwa 75% — wirkt
dem Verkaufsandrang entgegen.) Der Aufhebung dieses Versprechens
stände jedoch auch das tatsächliche Bedürfnis zahlreicher
Einzelwirtschaften nach Wiederflüssigmachung der in
Kriegsanleihe angelegten Kapitalien entgegen, weil ein Teil der
Kapitalien später wieder in der Produktion verwendet werden
soll. Diesem Bedürfnis ist trotz der obwaltenden inflationistischen
Bedenken Rechnung zu tragen, und zwar einfach deshalb,
damit die Herstellung notwendiger Güter gefördert und dadurch
ein günstigeres Verhältnis von Angebot und Nachfrage auf
den einzelnen Warenmärkten hergestellt werde. Allerdings wird
sich die Notwendigkeit ergeben, nicht nur die abseits der freien
Mittel des Geld- und Kapitalmarktes aufzunehmende Kriegsanleihe
in jedem einzelnen Falle von dem Nachweis einer entsprechenden
nützlichen und dringenden volkswirtschaftlichen Verwendung des
Kapitals abhängig zu machen, sondern es wird auch notwendig
sein, die Verfügung über das sich neu bildende Kapital nicht allein
dem privaten Wettbewerb am Geld- und Kapitalmarkt zu überlassen.
Immerhin: Selbst wenn die Reichsfinanzverwaltung durch
Gewährung von besonderen Vergünstigungen (in der Wahl des
Anleihetyps, der Verzinsung, der Rückzahlung) einen starken
Anreiz auf das freie Kapital ausüben sollte, so wird doch der Weg