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Mängel in der Art der Weiterübertragung, der Kaufs- und
Verkaufsmöglichkeiten der Staatsfonds in Frage. 1 ) Es wird allgemein
anerkannt, daß die starke Demokratisierung und Popularisierung
der französischen Rente, der überaus breite Markt,
der für sie hierdurch geschaffen ist, viel zur Stabilisierung des
Kurses diesem Papiers beigetragen hat. Erreicht wird diese Demokratisierung
vor allem durch die Stückelung der Rente bis
zu 3 Francs, seit 1883 sogar zu 2 Francs hinunter und da- j
durch, daß der Bevölkerung die Möglichkeit gegeben ist, bei
allen Steuereinnahmestellen Renten zu kaufen und zu verkaufen.
Wesentlich anders ist der staatliche Rentenmarkt in
England gestaltet. Die Konsolschuld ist hier eine reine Buchschuld.
Die Buchführung liegt der Bank von England ob. In
den Büchern der Bank können zwar Beträge von beliebiger
Höhe eingetragen werden, die seit 1863 ausgegebenen Konsols
lauten aber mindestens auf 50 £. Es ist klar, daß
hierdurch dem kleinen Kapitalisten der Erwerb von Konsols
unmöglich gemacht wird. Hierzu kommen noch strenge Förmlichkeiten,
die bei der Umschreibung einer Forderung bei der
Bank von England beobachtet 'werden müssen und u. a. ein
persönliches Erscheinen der beiden Vertragsparteien oder ihrer
Bevollmächtigten auf der Bank fordern. Die englischen Konsols
befinden sich infolgedessen fast nur in den Händen der
bemittelten Klassen, juristischen Personen, Banken usw. Allerdings
macht sich in England schon seit Jahren wegen des
starken Rückganges der Konsolkurse eine Bewegung für größere
Popularisierung und Erleichterung der Übertragungsmöglichkeit
der Konsols geltend. Diese Bewegung hat dazu geführt,
daß man neuerdings durch Vermittlung der Postämter schon
für die kleinsten Summen gegen eine geringe Kommissionsgebühr
Staatsgläubiger werden kann. In Deutschland geht die
Stückelung der Staatspapiere in den verschiedenen Bundesstaaten
auf 100 bis 500 Mark herunter. In Preußen ist die
Verkaufs- und Ankaufsmöglichkeit dadurch erleichtert worden,
daß der Verkauf von Reichs- und Staatspapieren durch die
Seehandlung provisionsfrei und an Bankiers und Sparkassen
*) Schwarz, a. a. O. S. 21.