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mehr wird der vom Aii.sJande einzuheimsende Nutzen von den
Arlutrageuren, ii. z. sovvol.I von den inländisdien als von den
ansland,sehen eingesaekt weiden. A\'ährend also England im
Falle der Goldsteigerung um 5 Percent 20 Mill. Centner
\\eizen kostenfrei erhalten hat, würde Frankreich in einem
ähnlichen Falle den Werth dieser 20 3Iillionen Centner den
Arbitrageuren der ganzen M'elt als gute Beute überlassen.
enn sich aber umgekehrt die Preisdifferenz der beiden Edel-
nietalle dadurch erweitert haben sollte, dass das eine im
Preise gesunken wäre, so wird vorerst die Arbitrage die
C,oursdifFerenz zwischen Gold und Silber eineassiren, dann
abei wird das Boppelwährungsland , wenn erst einmal seine
Ciidilation vollständig aus dem minderwerthigen Metalle
besteht, neue Edelmetallzufuhren benöthigen und die Kosten
derselben aus Eigenem bezahlen müssen. Seine Gläubiger und
Geldbesitzer werden nunmehr verlieren, die Schuldner aber
nichts gewinnen, denn der Nutzen wird, ähnlich wie im frü
heren Falle bei England gezeigt wurde, an’s Ausland bezahlt
werden müssen.
Die Sache stellt sich also in Wahrheit folgen,lermassen:
i)as Land mit einheitlicher A\^ährung gewinnt durch das Me
dium seiner Gläubiger und Geldbesitzer, wenn der Preis seines
Edelmetalls steigt, es verliert durch das .Medium derselben
Individuen, wenn der Preis seines )lünzmetalls fällt. Die
Preisfluctuationen des anderen Edelmetalls berühren es direct
gar nicht. Das Dojipelwälirimgsland gewinnt niemals, es sei
denn durch das .Aledium seiner Arbitrageure, die aber ihren
Gewinn mit dem ganzen Weltmärkte theilen müssen. Es ver
liert dagegen genau denselben Betrag, wie die Länder mit
einheitlicher Währung, wenn der Preis eines der Edelmetalle
fallt. ^ Dass der Verlust der nämliche ist, wie in den Ländern
mit einheitlicher Währung, trotzdem die Münzen im Doppel
währungslande a jiriori nur zu einem Theile aus dem ent-
wertheten , zum anderen aus dem im Werthe gleichbleibenden
oder vollends steigenden Aietalle bestehen , hat seinen Grund
darin, dass die Arbitrage für ihre Rechnung und zu ihrem
Nutzen die Umwechslung des höherwerthigen gegen das min-
derwerthige besorgt und nach Ablauf einer gewissen Zeit der
^lünzvorrath des Doppelwährungslandes stets zur Gänze aus