Full text : Staatspapierkurs und Versicherungsgesellschaften

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! )  Schwarz,  a.  a.  O.  S.  21.
2)  a.  a.  O.  S.  21.

zu  gründen,  die  ihre  Depositen  hauptsächlich  in  Staatspapieren
anlegen  sollten. 1 )  Der  zweifellos  nicht  geringe  Einfluß  der
leitenden  Bankkreise  bei  der  Reichs-  und  den  Regierungen  der
Bundesstaaten  scheint  indessen  mit  Erfolg  in  der  Richtung  verwandt ­
  worden  zu  sein,  daß  von  einer  Hereinziehung  der  Banken
in  den  Kreis  der  Zwangskäufer  für  Staatsrenten  in  neuester
Zeit  abgesehen  wird.  Schwarz 2 )  begnügt  sich  beispielsweise
den  Banken  gegenüber  mit  der  Hoffnung,  „daß  die  Einrichtung
der  Veröffentlichung  von  Zweimonatsbilanzen  in  der  erweiterten
Form  die  Banken  veranlassen  werde,  größere  Bestände  in
Staatspapieren  anzulegen"  und  bemerkt  hieran  anschließend,
„daß  die  Verhältnisse  aller  dieser  reinen  Erwerbsgesellschaften
von  Land  zu  Land  und  selbst  innerhalb  des  einzelnen  Landes
zu  verschieden  lägen,  so  daß  die  Einführung  von  Zwangsvorschriften ­
  große,  wirtschaftliche  Nachteile  im  Gefolge  haben
könnte.  Die  Tatsache,  daß  neuerdings  zwei  englische  Banken
hauptsächlich  deshalb  hätten  aufgelöst  bezw.  saniert  werden
müssen,  w'eil  sie  ihre  kurzfristigen  Depositen  zu  stark  in  mündelsicheren, ­
  namentlich  Staatswerten  angelegt  hatten,  zeige  doch,
daß  sich  Bankgeschäfte  nicht  nach  Schema  F  leiten  ließen,
sondern  nur  prosperieren  könnten,  wenn  die  Chancen  des  Marktes ­
  und  der  Anlagemöglichkeiten  auf  das  genaueste  verfolgt
und  ausgenutzt  werden  könnten".  Eine  ähnliche  Stellung  den
Banken  gegenüber  zeigt  sich  bei  von  Dombois.  Er  weist
darauf  hin,  „daß  die  Rechtslage  bei  ihnen  insofern  anders  sei,  als
ihr  Geschäftsbetrieb  sich  lediglich  auf  der  privatrechtlichen
Grundlage  des  Handelsgesetzbuches  bewege  und  einer  Reichsoder ­
  Staatsaufsicht  nicht  unterstehe.  Auch  sei  die  Liquidität,
wenigstens  der  Großbanken,  sicherlich  eine  bessere  als  die
vieler  Sparkassen.  Bei  den  eingehenden  Verhandlungen  der
Bankenquetekommission  über  die  Depositenfrage  im  Jahre  1909
habe  allgemein  die  Meinung  überwogen,  daß  gegenwärtig  von
gesetzgeberischen  Eingriffen  in  das  Bankwesen  abzusehen  sei,
weil  dadurch  die  Bewegungsfreiheit  der  Banken  nachteilig  ein-
            
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