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!) a. a. O. S. 19.
2) a. a. O. S. 72, 76.
Vorschrift auf die privaten Versicherungsgesellschaften auszu
dehnen, wiederholt gemacht, wobei die Autoren nur hinsicht
lich des Vermögensteiles dieser Gesellschaften, der für Staats
papierkäufe verwendet werden soll, in ihren Meinungen aus
einandergehen. Allgemein scheint man neuerdings zu der Über
zeugunggekommen zu sein, daß von einer 25°/oigen Staatspapier
anlage bei den privaten Versicherungsgesellschaften nicht die Rede
(sein darf, daß sie vielmehr keineswegs höher, als die öffentlichen!
Sparkassen zu Zwangskäufen herangezogen werden können.
Einen solchen Standpunkt vertritt z. B.Schwar z. 1 ) Er begrün
det ihn durch den Hinweis, daß „es sich hier zwar um vom Staate
beaufsichtigte, aber im übrigen reine Erwerbsgesellschaften
handle“. Ihm erscheint daher die Beschränkung des Anlage
zwanges auf lOo/o ausreichend, namentlich wenn dieser Prozent
satz lediglich nach der Prämienreserve, statt nach dem Gesamt
vermögen bemessen wird. Auch von Dombois 2 ) meint,
wenn die Sparkassen und Versicherungsgesellschaften sich nicht
freiwillig dazu entschließen könnten, im eigenen, wohlverstan
denen Interesse einen angemessenen Teil ihrer Bestände in
Staatspapiejren anzulegen, so werde ein in mäßigen Grenzen zu
| haltender staatlicher Zwang nicht entbehrt werden können. Was
das Maß der Heranziehung angeht, so bemerkt von Dom
bois, man werde die privaten Versicherungsgesellschaften nidhlt
ohne weiteres den öffentlich-rechtlichen, privilegierten Ver
sicherungsanstalten gleichstellen können und auch die volks
wirtschaftliche Bedeutung der Lebensversicherung lasse eine
gewisse Zurückhaltung geboten erscheinen, damit eine Ver
teuerung der Prämien möglichst vermieden werde. Für die
Sicherung der Liquidität und die berechtigten Ansprüche des
Staatskredits werde es genügen, wenn die Versicherungsgesell
schaften verpflichtet würden, etwa 10 bis 15o/o des Vermögens
in Reichs- und Staatspapieren anzulegen und bis zur Erreichung
dieses Besitzstandes etwa 15 bis 20o/o des Vermögenszuwachses
zur Erwerbung dieser Werte zu verwenden.