IV
breitung der Versicherung im Volke hemmt, den Fürsorgewillen
schwächt und den Glauben an die eigene wirtschaftliche
Kraft erschüttert. Sie ist überflüssig, weil der von ihr gewollte
Zweck, eine Besserung der Staatspapierkurse herbeizuführen,
nicht erreicht wird. Daß idem so ist, wird vielfach
noch nicht genügend erkannt. Nicht selten.begegnet man der
Anschauung, daß die „reichen“ Versicherungsgesellschaften die
neue „unerhebliche“ Belastung „im Interesse des Staates“
wiohl tragen könnten. Auf Mangel an Kenntnis von versicherungswirtschaftlichen
Dingen ist in der Regel eine solche
Meinung zurückzuführen. Diesem Mangel abzuhelfen, wenigstens
soweit er sich auf das Kapitalanlageproblem erstreckt,
setzt sich diese Schrift zur Aufgabe. Möge sie aufmerksame
Leser finden! Möchten insbesondere die Versicherten eine
deutliche Vorstellung von der Größe der Opfer erlangen, die
die Kapitalanlagevorschrift ihnen zumutet.
München, im August 1912.
Dr. Otto Meltzing,