Full text : Staatspapierkurs und Versicherungsgesellschaften

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nahmein  des  Staates  die  durchschnittliche  Lebensdauer  eine
Verlängerung  erfahren  habe,  woraus  auch  die  Versicherungsgesellschaften ­
  Nutzen  zögen,  so  ist  darauf  hinzuweisen,  daß
mit  dieser  Bemerkung  eventuell  nur  für  die  Lebensversicherungsanstalten, ­
  nicht  aber  für  alle  übrigen  Privatversicherungsunternehmungen ­
  eine  Kapitalanlagevorschrift  gerechtfertigt  werdeni
könnte.  Aber  auch  hinsichtlich  der  Lebensversicherungsanstalten ­
  ist  zu  beachten,  daß  die  Versicherten  ein  ärztlich  ausgelesenes ­
  Material  darstellen  und  ihre  Sterblichkeit  sich  daher
sehr  wesentlich  von  der  allgemeinen  Volkssterblichkeit  unterscheidet. ­
  Infolgedessen  hält  sich  die  Verbesserung  der  Versichertten-Sterblichkeit,
  die  allerdings  für  die  letzten  Jahrzehnte
nachzuweisen  ist,  in  weit  engeren  Grenzen  als  die  günstigere
Gestaltung  der  allgemeinen  Volkssterblichkeit.  Außerdem  folgen ­
  aber  die  Lebensversicherungsunternehmungen  der  Verbesserung ­
  der  Versicherten-Sterblichkeit  fortgesetzt  in  ihren
Sterbetafeln  äüf  das  sorgfältigste  nach  und  bemühen  sich  durch]
Aufstellung  neuer  Sterbetafeln  an  Hand  der  letzten  Sterblichkeitsergebnisse ­
  den  Fortschritten  der  Sterblichkeit  Rechnung
zu  tragen.  Soweit  aber  trotz  alledem  Sterblichkeitsgewinne
erzielt  werden,  kommen  diese  nicht  den  Gesellschaften  d.  h.
den  Aktionären,  sondern  den  Versicherten  in  Form  von
Versichertendividenden  zugute.  Durch  diese  wird  der  Preis
der  Lebensversicherung  ermäßigt.  Damit  wird  es  erst  vielen
Personen  ermöglicht,  sich  aus  eigener  Kraft  eine  Fürsorge
zu  schaffen,  die  sie  sonst  entbehren  müßten.  Daß  aber  an
der  möglichst  weiten  Verbreitung  der  Lebensversicherung  auch!
der  Staat  ein  großes  Interesse  hat,  wird  allgemein  als  zutreffend ­
  anerkannt.
In  dem  Wunsche,  für  die  Erstreckung  der  Kapitalanlagevorschrift ­
  auf  die  Versicherungsanstalten  eine  hinreichende
Rechtfertigung  zu  finden,  betonen  einzelne  Autoren,  daß  die
Gesellschaften  das  Staatswohl  höher  stellen  müßten,  als  ihr
eigenes,  daß  sie  im  nationalen  Interesse  für  Zwecke  des  Staatskredites ­
  Mittel  zur  Verfügung  stellen  müßten.  Sie  müßten  nicht
nur  an  sich  allein,  sondern  auch  an  die  Allgemeinheit  denken.
Derartige  Bemerkungen  zeigen  nur,  daß  man  sich  von  dem
Meltzing,  Staatspapierkurs.  5
            
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