Full text : Staatspapierkurs und Versicherungsgesellschaften

rung  für  den  Kurs  ihrer  Anleihen  muß  natürlich  viel  größer
werden,  wenn  sie  irgendwelche  Vermögensverwaltungsstellen,
die  nicht  Endbesitzer,  sondern  nur  Zwischenbesitzer  derartiger
Effekten  sind,  durch  Gesetz  zwingt,  diese  in  bestimmter  Höhe
zu  kaufen.  Man  muß  Dernburg  durchaus  Recht  geben,  wenn
er  betont,  daß,  wer  Papiere  empfiehlt,  eine  gewisse  Gewähr
für  sie  übernimmt,  und  daß,  wenn  schon  ein  Bankier,  der
einen  unvorsichtigen  Rat  erteilt,  sich  zivilrechtlich  haftbar
'macht,  ein  Staat,  der  nicht  empfiehlt,  sondern  zwingt,  dies  erst
recht  tut.*)  Bei  Vergleichen  mit  dem  Ausland  wird  endlich
nicht  beachtet,  daß  den  deutschen  Lebensversicherungsgesellschaften ­
  für  den  Hauptteil  ihrer  Kapitalbestände,  die  Prämienreserven, ­
  wie  bereits  weiter  oben  mitgeteilt  wurde,  nur  ganz
wenige,  besonders  sichere  Anlagearten  durch  das  Reichsaufsichtsgesetz ­
  gestattet  sind.  Den  ausländischen  Gesellschaften
ist  dagegen  eine  weit  größere  Freiheit  bei  der  Anlage  ihres  Vermögens ­
  gelassen. 2 )  Sie  können  daher  ohne  Schwierigkeit  einen
und  selbst  einen  beträchtlichen  Teil  ihrer  Fonds  in  Staatsrenten
anlegen,  denn  sie  sind  in  der  Lage,  die  niedrigere  Verzinsung
dieser  Vermögensbestände  durch  entsprechend  höhere  Zinserträge ­
  vollständig  auszugleichen,  die  sie  aus  ihrem  Besitz  an
Industrie-  oder  Eisenbahnobligationen,  aus  Grundbesitz  oder
anderen  hochverzinslichen  Anlagen  erzielen.  Die  deutschen  Gesellschaften, ­
  die  sidh  einen  derartigen  Ausgleich  wegen  der  anderen ­
  Gestaltung  der  Staatsaufsicht  nicht  schaffen  können,  sind
dagegen  genötigt,  wenn  sie  die  Versicherung  möglichst  billig
anbieten  und  international  wettbewerbsfähig  bleiben  wollen,
unter  den  ihnen  durch  Gesetz  freigegebenen  Anlagearten  diejenige ­
  zu  bevorzugen,  die  die  beste  Zinsrente  bringt.
Die  nachstehende  Statistik  zeigt,  daß  die  amerikanischen,
österreichischen  und 1  englischen  und  besonders  die  französischen
Anstalten  jn  der  Lage  waren,  beträchtliche  Teile  ihres  Vermögensi
in  Grundbesitz  anzulegen  und  sich  hierdurch  hohe  Zinserträge
zu  sichern.  In  Deutschland  würde  die  Aufsichtsbehörde  eine
*)  Zwangsanlagen,  a.  a.  O.  S.  19.
2 )  Vergl.  den  Artikel  „Staatsaufsicht“  im  Versicherungslexikon  von
Manes,  I,  S.  1145  ff.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.