Full text : Staatspapierkurs und Versicherungsgesellschaften

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Seilschaften  im  §  59  V.  A.  G.  bestimmte  Vorschriften  für  die  Anlegung ­
  der  Prämienreserven  machte,  so  geschah  dies  im-  Interesse ­
  und  zum  Schutze  der  Versicherten.  Für  diesen  Zweck
reichen  aber  die  vorhandenen  Vorschriften  vollständig  aus.  Es
ist  bisher  auch  noch  von  keiner  Seite  die  Behauptung  aufgestellt ­
  worden,  der  Schutz  der  Versicherten  verlange  eine
Verschärfung  des  §  59  im  Sinne  der  geplanten  Anlagevorschrift.
Damit  entfällt  aber  jeder  Rechtsgrund  für  den  Kapitalanlagezwang. ­
  Freilich  wird  vielfach  jede  Staatshandlung  als  berechtigjt
anerkannt,  die  nach  Meinung  der  jeweiligen  Träger  der  staatlichen ­
  Machtbefugnisse  dem  öffentlichen  Interesse  dient.  Gleidlwohl
  sollten  Handlungen  in  Verfassung^-  und  Rechtsstaaten  unmöglich ­
  sein,  die  in  gewalttätiger  Weise  in  die  Rechtssphäre
breiter  Schichten  der  Staatsbürger  eingreifen.  Dieser  Mangel
jeglichen  Rechtsgrundes  bei  der  Erstreckung  des  Anlagezwanges ­
  auf  die  Versicherungsgesellschaften  kann  nicht  scharf
genug  hervorgehoben  werden.  Er  zeigt  erst,  welchen  gefährlichen ­
  Weg  die  Regierung  zu  gehen  sich  anschickt,  indem  sie
Gewalt  vor  Recht  setzt.
Nicht  selten  wird  von  deutschen  Autoren  ihr  Vorschlag,
die  Versicherungsgesellschaften  zur  Anlage  bestimmter  Vermögensteile ­
  in  Staatsanleihen  zu  zwingen,  damit  begründet,
daß  beispielsweise  in  England  und  Frankreich  die  Staatspapierbestände ­
  jener  Institute  weit  größer  seien.  Es  wird  meist  außer
Acht  gelassen,  daß  dies  nicht  auf  Grund  irgendeines  Zwanges,
sondern  freiwillig  der  Fall  ist,  weil  es  den  Anlagegepflogenheiten ­
  in  jenen  Ländern  entspricht. 1 )  Diese  sind  aber  ihrerseits
abhängig  von  den  wirtschaftlichen  Verhältnissen  des  betreffenden ­
  Staates.  Eine  derartige  Sitte  gewaltsam  in  einem  Lande
einbürgern  zu  wollen,  dessen  wirtschaftliche  Lage  ganz  anders
geartet  ist,  kann  nur  mit  einem  großen  Mißerfolg  endigen  und
muß  die  heimische  Volkswirtschaft  schwer  schädigen.  Dieser
Meinung  ist  auch  Heyman,  der  dringend  davor  warnt,  fremde
Einrichtungen  nach  Deutschland  zu  verpflanzen,  ohne  daß
der  Verschiedenheit  des  Bodens  Rechnung  getragen  werde. 2 )

*)  Senden,  a.  a.  0.  S.  4.
2 )  a.  a.  O.  S.  214.
            
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