Full text: Zur Entwicklung der Baumwollindustrie in Deutschland

Die Organisation der Bremer Baumwollbörse. 
Die „Bremer Baumwollbörse“ ist ein mit den Rechten einer 
juristischen Person ausgestatteter Verein, der die Wahrung und 
Förderung der Interressen aller am deutschen Baumwollhandel 
und an der deutschen Baumwollindustrie Beteiligten bezweckt, ins 
besondere durch Hebung des Bremer Baumwollhandels (s. § i) 1 ). 
Daher können die Mitgliedschaft erwerben nicht nur die Importeure, 
Händler, Makler usw., also die Personen, bei denen die Fäden des 
Bremer Baumwollhandels zusammenlaufen, sondern auch jedes Unter 
nehmen der deutschen Baumwollindustrie (s. § 4). Die Genehmigung 
eines Beitrittsgesuches hängt vom Vorstande ab (s. § 5). Die Mit 
glieder haben einen jährlichen Beitrag zu leisten, sind verpflichtet, 
die von der Organisation erstrebten Ziele nach Kräften zu fördern 
und haben sich vor allem den „Bedingungen der Bremer Baumwoll 
börse“, d. i. eine Zusammenstellung der im Bremer Baumwollhandel 
geltenden Usancen, zu unterwerfen (s. §§ 6 u. 7). Die Mitgliedschaft 
wird auf Zeit suspendiert, falls ein Mitglied seine Zahlungen einstellt 
oder das Konkursverfahren eröffnet wird und wenn ein Mitglied sich 
weigert, einen Schiedsgerichtsspruch anzuerkennen oder fällige Bei 
träge zu leisten (s. §§ 9 —11). 
Die Bremer Baumwollbörse besitzt drei „Organe“: a) die General 
versammlung, b) den Vorstand und die Kommissionen, c) das Baum- 
wollprobenzimmer (s. § 3). a) Die Generalversammlung ist die Ver 
tretung aller Mitglieder, sie nimmt den Rechenschaftsbericht ent 
gegen und stellt das Budget auf, ihr liegt die Wahl des Vorstandes 
ob (s. § 13). Bei Abstimmungen entscheidet die absolute (bei Wahlen 
die relative) Mehrheit. Nur Beschlüsse auf Abänderung der Satzungen 
und der „Bedingungen“ bedürfen einer Mehrheit von 2 / s der abge- 
1) Die Paragraphen verweisen auf die „Satzung der Bremer Baumwollbörse. Revi 
diert am 26. März 1904.“ Bremen 1904.
	        
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