Full text : Zur Entwicklung der Baumwollindustrie in Deutschland

Die  Organisation  der  Bremer  Baumwollbörse.

Die  „Bremer  Baumwollbörse“  ist  ein  mit  den  Rechten  einer
juristischen  Person  ausgestatteter  Verein,  der  die  Wahrung  und
Förderung  der  Interressen  aller  am  deutschen  Baumwollhandel
und  an  der  deutschen  Baumwollindustrie  Beteiligten  bezweckt,  insbesondere ­
  durch  Hebung  des  Bremer  Baumwollhandels  (s.  §  i) 1 ).
Daher  können  die  Mitgliedschaft  erwerben  nicht  nur  die  Importeure,
Händler,  Makler  usw.,  also  die  Personen,  bei  denen  die  Fäden  des
Bremer  Baumwollhandels  zusammenlaufen,  sondern  auch  jedes  Unternehmen ­
  der  deutschen  Baumwollindustrie  (s.  §  4).  Die  Genehmigung
eines  Beitrittsgesuches  hängt  vom  Vorstande  ab  (s.  §  5).  Die  Mitglieder ­
  haben  einen  jährlichen  Beitrag  zu  leisten,  sind  verpflichtet,
die  von  der  Organisation  erstrebten  Ziele  nach  Kräften  zu  fördern
und  haben  sich  vor  allem  den  „Bedingungen  der  Bremer  Baumwollbörse“, ­
  d.  i.  eine  Zusammenstellung  der  im  Bremer  Baumwollhandel
geltenden  Usancen,  zu  unterwerfen  (s.  §§  6  u.  7).  Die  Mitgliedschaft
wird  auf  Zeit  suspendiert,  falls  ein  Mitglied  seine  Zahlungen  einstellt
oder  das  Konkursverfahren  eröffnet  wird  und  wenn  ein  Mitglied  sich
weigert,  einen  Schiedsgerichtsspruch  anzuerkennen  oder  fällige  Beiträge ­
  zu  leisten  (s.  §§  9  —11).
Die  Bremer  Baumwollbörse  besitzt  drei  „Organe“:  a)  die  Generalversammlung, ­
  b)  den  Vorstand  und  die  Kommissionen,  c)  das  Baumwollprobenzimmer
  (s.  §  3).  a)  Die  Generalversammlung  ist  die  Vertretung ­
  aller  Mitglieder,  sie  nimmt  den  Rechenschaftsbericht  entgegen ­
  und  stellt  das  Budget  auf,  ihr  liegt  die  Wahl  des  Vorstandes
ob  (s.  §  13).  Bei  Abstimmungen  entscheidet  die  absolute  (bei  Wahlen
die  relative)  Mehrheit.  Nur  Beschlüsse  auf  Abänderung  der  Satzungen
und  der  „Bedingungen“  bedürfen  einer  Mehrheit  von  2 / s  der  abge-1)

  Die  Paragraphen  verweisen  auf  die  „Satzung  der  Bremer  Baumwollbörse.  Revidiert ­
  am  26.  März  1904.“  Bremen  1904.
            
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