Full text: Zur Entwicklung der Baumwollindustrie in Deutschland

bar mit 5 °/ 0 p. a. Diskont für 3 Monate, vom Tage des Verkaufs 
an gerechnet, zu erfolgen (B. § 60). 
Der Lokohandel erwies sich als unzureichend, sobald größere 
Mengen von Baumwolle gebraucht wurden, der Verlust von Zeit und 
Geld, der durch die Anlage großer Lager erwachsen wäre, die Ver 
schärfung der Konkurrenz drängten auf Abkürzung der zwischen 
Produktion und Konsumtion vergehenden Zeit. Aus diesem Bestreben 
heraus ist der Lieferungshandel nach Muster hervorgegangen. Er ist 
seit der Mitte des vorigen Jahrhunderts die bei weitem überwiegende 
Art des Vertragsabschlusses. Zunächst noch ein individueller Liefe 
rungshandel, wird er im letzten Drittel des Jahrhunderts zum gene 
rellen Lieferungshandel auf Grund von Durchschnittsproben, sog. 
Standards. Bei dieser Art des Kaufs braucht der Käufer nicht ein 
mal die Probe zu sehen. Die Standards sind die Normaltypen der 
Warenqualitäten, ähnlich wie der in Paris aufbewahrte Platinstab 
das Normal-Metermaß darstellt. In Bremen werden die Standards 
mindestens einmal jährlich auf Grund der Standards der Liverpool 
Cotton Association durch eine Kommission festgestellt und durch 
den Direktor des Baumwoll-Probenzimmers aufbewahrt. Die Lieferungs 
kaufverträge in Bremen lassen sich kurz folgendermaßen charakteri 
sieren. 
Bei den Verkäufen „auf Lieferung“ ist die Baumwolle binnen 
der im Vertrage festgesetzten Zeit zu liefern, und zwar mindestens 
in Posten von 10000 kg (B. § 62). Wird die Lieferzeit nicht inne 
gehalten, so steht dem Käufer das Recht zu, den Kaufvertrag zu 
„regulieren“ (s. weiter unten). 
Das Gewicht der Lieferung soll bei amerikanischer Baumwolle 
durchschnittlich netto betragen; 
22 593 kg per 100 Ballen Texasbaumwolle, 
21 528 „ ,, 100 „ Gulfbaumwolle, 
20 675 ,, „ 100 „ aller anderen Provenienzen. 
Das Gewicht indischer Baumwolle soll netto betragen; 
178 kg per Ballen Surate, Bengal, 
227 „ ,, ,, Timivelly. 
Eine Abweichung von 5 °/ 0 ist erlaubt (B. § 66). 
Verkäufe „auf Ankunft (to arrive)“ sind solche, bei denen die 
Zeit oder Art der Abladung, bezw. die stattfindende Entlöschung 
der Baumwolle vereinbart worden ist. Für den Fall, daß eine Partie 
Baumwolle ganz oder teilweise durch höhere Gewalt verloren geht, 
ist der Verkauf für die verloren gegangene Baumwolle erloschen. 
Lautet der Kaufvertrag auf „franco Waggon“, so hat der Ver 
käufer die Baumwolle in versandfertigem Zustande zu liefern und die
	        
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