bar mit 5 °/ 0 p. a. Diskont für 3 Monate, vom Tage des Verkaufs
an gerechnet, zu erfolgen (B. § 60).
Der Lokohandel erwies sich als unzureichend, sobald größere
Mengen von Baumwolle gebraucht wurden, der Verlust von Zeit und
Geld, der durch die Anlage großer Lager erwachsen wäre, die Verschärfung
der Konkurrenz drängten auf Abkürzung der zwischen
Produktion und Konsumtion vergehenden Zeit. Aus diesem Bestreben
heraus ist der Lieferungshandel nach Muster hervorgegangen. Er ist
seit der Mitte des vorigen Jahrhunderts die bei weitem überwiegende
Art des Vertragsabschlusses. Zunächst noch ein individueller Lieferungshandel,
wird er im letzten Drittel des Jahrhunderts zum generellen
Lieferungshandel auf Grund von Durchschnittsproben, sog.
Standards. Bei dieser Art des Kaufs braucht der Käufer nicht einmal
die Probe zu sehen. Die Standards sind die Normaltypen der
Warenqualitäten, ähnlich wie der in Paris aufbewahrte Platinstab
das Normal-Metermaß darstellt. In Bremen werden die Standards
mindestens einmal jährlich auf Grund der Standards der Liverpool
Cotton Association durch eine Kommission festgestellt und durch
den Direktor des Baumwoll-Probenzimmers aufbewahrt. Die Lieferungskaufverträge
in Bremen lassen sich kurz folgendermaßen charakterisieren.
Bei den Verkäufen „auf Lieferung“ ist die Baumwolle binnen
der im Vertrage festgesetzten Zeit zu liefern, und zwar mindestens
in Posten von 10000 kg (B. § 62). Wird die Lieferzeit nicht innegehalten,
so steht dem Käufer das Recht zu, den Kaufvertrag zu
„regulieren“ (s. weiter unten).
Das Gewicht der Lieferung soll bei amerikanischer Baumwolle
durchschnittlich netto betragen;
22 593 kg per 100 Ballen Texasbaumwolle,
21 528 „ ,, 100 „ Gulfbaumwolle,
20 675 ,, „ 100 „ aller anderen Provenienzen.
Das Gewicht indischer Baumwolle soll netto betragen;
178 kg per Ballen Surate, Bengal,
227 „ ,, ,, Timivelly.
Eine Abweichung von 5 °/ 0 ist erlaubt (B. § 66).
Verkäufe „auf Ankunft (to arrive)“ sind solche, bei denen die
Zeit oder Art der Abladung, bezw. die stattfindende Entlöschung
der Baumwolle vereinbart worden ist. Für den Fall, daß eine Partie
Baumwolle ganz oder teilweise durch höhere Gewalt verloren geht,
ist der Verkauf für die verloren gegangene Baumwolle erloschen.
Lautet der Kaufvertrag auf „franco Waggon“, so hat der Verkäufer
die Baumwolle in versandfertigem Zustande zu liefern und die