Full text : Zur Entwicklung der Baumwollindustrie in Deutschland

Auch  Ansätze  zu  einer  Gewerbegesetzgebung,  zur  Gewerbefreiheit
und  Koalisationsfreiheit  finden  sich  schon  vor  1870.  Nach  der  Neugründung ­
  des  Deutschen  Reiches  folgt  aber  nun  die  einheitliche  Regelung, ­
  bezw.  die  Neuorganisation  dieser  und  anderer  Einrichtungen
auf  dem  Gebiete  der  Gesetzgebung  und  Verwaltung.  Hierhin  gehört
die  Reform  des  Münzwesens  und  des  Maß-  und  Gewichtssystems,
die  Neuordnung  des  Notenbankwesens,  die  Reform  des  Gewerberechts
in  der  Gewerbeordnung  und  den  Novellen  dazu,  schließlich  die  Vereinheitlichung ­
  des  Postrechts.  Alle  diese  Maßnahmen  im  Verein  mit
dem  Einströmen  des  französischen  Geldes  und  verschiedenen  Ursachen
psychologischen  Charakters  rufen  auf  den  meisten  Gebieten  des  wirtschaftlichen ­
  Lebens  eine  unnatürliche  Hausseperiode  hervor,  die  in
gewagten  Spekulationen  und  irrationellen  Gründungen  sich  nicht  genug
tun  kann.  Unsere  Industrie  wird  von  diesem  Erwerbstaumel  fast  gar
nicht  mit  fortgerissen.  Das  hatte  seinen  guten  Grund.
Durch  den  Friedensschluß  mit  Frankreich  war  das  Elsaß  wieder
deutsch  geworden.  Dies  war  aber  die  Flochburg  der  französischen
Baumwollindustrie  gewesen.  Der  Zuwachs,  den  die  deutsche  Spinnerei
an  Spindeln  erfuhr,  stellt  sich  auf  56  °/ 0 ,  derjenige  an  mechanischen
Webstühlen  beläuft  sich  auf  88  °/ 0  und  der  an  Druckmaschinen  sogar
auf  volle  ioo^o 1 ).  Hier  waren  unter  dem  Schutze  des  französischen
Wertzollsystems  Feinspinnereien  entstanden  und  zur  Blüte  gelangt,
noch  besser  entwickelt  waren  von  jeher  Baumwolldruckereien  und
-Färbereien,  also  die  Zweige  der  Veredlungsindustrie.  Das  deutsche
Zollsystem  schien  nun  den  elsässischen  Fabrikanten  nicht  die  Garantien
zu  bieten  für  eine  Fortsetzung  des  Schutzes,  den  ihre  Feinspinnerei
bis  dahin  genossen  hatte;  sie  befürworteten  daher  lebhaft  das  Projekt,
wonach  aus  dem  Elsaß  ein  neutraler  Staat  geschaffen  werden  sollte 1  2  3 ),
ähnlich  der  Schweiz.  In  den  Friedensvertrag,  der  die  Annexion  des
Elsaß  aussprach,  wurden  deshalb  Bedingungen  aufgenommen,  die  den
Fabrikanten  bis  zum  Ende  des  Jahres  1872  den  Absatz  von  Waren
nach  Frankreich  erleichtern  sollten.  Zuerst  durften  Waren  aus  dem
Elsaß  ganz  zollfrei,  dann  zu  einem  Viertel  und  schließlich  zur  Hälfte
des  französischen  Eingangszolles  die  Grenze  passieren 8 ).  Sobald  aber
diese  Übergangszeit  verstrichen  war,  strömten  die  Waren  in  das  Reich
und  bereiteten  namentlich  den  süddeutschen  Spinnern  nicht  geringe
Konkurrenz.  Die  Befürchtung  der  Elsässer  war  begründet  gewesen,
1)  H.  Her  kn  er,  Die  oberelsässische  Baum  Wollindustrie  und  ihre  Arbeiter,  Straßburg
1887,  S.  274.
2)  Ebenda  S.  276.
3)  Ebenda  S.  279.
            
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