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zu diesen Abgeordneten, also zu dem königlichen Prinzen und
27 Vertretern des platten Landes und der Landwirtschaft kommen
8 Bürgermeister von Städten,
5 vom König nach freier Wahl auf Lebenszeit ernannte
Mitglieder: zu diesen 5 Mitgliedern gehören
zur Zeit 2 Herren der Industrie und
Z- dem Handel an.
Meine hochverehrten Herren! Sie werden aus diesen Angaben
ersehen, dass die Zusammensetzung der ersten Kammer
durchaus nicht den Interessen unseres hochindustriellen Landes
entspricht.
Es kommen hierzu noch
der katholische Dekan des Hochstiftes St. Pauli zu
Bautzen,
der evangelische Hofprediger,
der evangelische Superindent zu Leipzig,
ein Vertreter der Universität Leipzig,
(es entbehrt also die technische Hochschule in
Dresden jeder Vertretung, während in Preussen
neuerdings nicht weniger als 4 Vertreter der
technischen Hochschule durch allerhöchstes Vertrauen
in das Herrenhaus berufen worden sind);
ferner ein Vertreter des Plochstiftes Meissen und
ein Vertreter des Hochstiftes Wurzen.
Die zuletztgenannten Vertretungen betreffen Organisationen,
die nach meiner Auffassung für die jetzige Zusammensetzung
des Staates recht unwesentlich geworden sind.
Dem gegenüber weise ich ausdrücklich darauf hin, dass
nach § 62 der Landtagsordnung: beide Kammern in ihren
Rechten und Befugnissen gleich sind.
Selbst also wenn es gelänge, in der Zweiten Kammer eine
Handel und Industrie freundliche Majorität herzustellen, so können
unter Umständen die Bestrebungen dieser durch die Erste Kammer
unterbunden und verhindert werden. Ich glaube, daraus sieht
man schon zur Genüge, dass die Zusammensetzung der Ersten
Kammer nicht annähernd so ist, wie wir es für unseren Handel
und unsere Industrie wünschen müssen.
Aus der vorstehenden Zusammenstellung ergibt sich, dass
der Ersten Kammer des Industriestaates Sachsen 27 Vertreter
des platten Landes und der Landwirtschaft angehören und dass
der Landwirtschaft kraft Gesetzes die Befugnis verliehen wird,
aus ihrer Mitte Delegierte in diese Körperschaft zu entsenden,
während kein einziger Industrieller oder Kaufmann das Recht
auf Sitz und Stimme in der Ersten Kammer hat.
Dabei verkenne ich nicht, dass die Erste Kammer an und
für sich keine Vertretung der einzelnen Berufsstände darstellen