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Die Klagen in der Industrie haben sich auf ein sehr geringes
Maass beschränkt und selbst in schlechten Zeiten sind
wir uns bewusst gewesen, dass man mit Klagen allein nicht
vorwärts kommt. Wir haben auch diese Zeiten mit Vertrauen
auf die Zukunft durchlebt und überwunden; wir haben in guten
Zeiten uns diejenigen Reserven geschaffen, die notwendig waren,
um schlechte Zeiten überstehen zu können. Gewiss wollen wir
uns auf unsere eigene Kraft verlassen, aber das können wir
auch verlangen, dass es uns durch eine gesunde Wahlreform
möglich wird, auf die politischen Verhältnisse unseres Landes
einen grösseren Einfluss als bisher ausüben zu können, um dadurch
die Interessen der heimischen Industrie mit fördern zu
helfen.
In der Thronrede wird am Schlüsse von den Wünschen
nach Aenderung des Wahlrechtes für die Zweite Kammer gesprochen.
Man vertröstet das Volk, dass eine Denkschrift den
Ständen zunächst übergeben wird, in welcher alle die Erfahrungen
und Wünsche niedergelegt werden sollen, die an die
Regierung bis jetzt herangetreten sind.
Das ist ja alles recht gut und schön, aber es fehlt in der
Ihronrede jeder Hinweis darauf, dass man auch an eine Reform
der Ersten Kammer herantreten will.
Selbst wenn die Zweite Kammer noch so günstig im
Sinne des Handels und Gewerbes zusammengesetzt ist, wird die
Erste Kammer in der jetzigen Zusammensetzung wie ein Bleigewicht
wirken können. Es ist deshalb unsere Pflicht, mit
allem Nachdruck darauf hinzuwirken, dass die Regierung auch
an eine Reform der Ersten Kammer endlich herantritt. (Sehr
richtig.)
Meine hochverehrten Herren! Ich will nun, um die Berechtigung
eines solchen Verlangens zu beweisen, Ihnen Tatsachen
und ziffernmässige Beweise vorführen. In letzterer Beziehung
werde ich mich bei mündlichem Vortrag nach Möglichkeit
beschränken.
Zunächst will ich über die jetzige Zusammensetzung der
Ersten Kammer berichten ; es fehlt vielen ein genaues Detailbild
hiervon.
Die Erste Kammer besteht aus:
den volljährigen Prinzen,
12 auf Lebenszeit gewählten Abgeordneten, Besitzern
von Rittergütern und anderen grossen ländlichen
Gütern,
io vom König nach freier Wahl auf Lebenszeit ernannten
Rittergutsbesitzern,
3 Vertretern der Standherrschaften,
2 Vertretern der Rezessherrschaften,