Ich werde auf eine weitere Beweisführung an der Hand
dieses Materials verzichten, um den Vortrag nicht allzu weit
auszudehnen. Ich glaube, dass meine Schlussfolgerung vollständig
berechtigt ist, wenn ich sage:
Auf Grund der von mir angeführten Tatsachen
und ziffernmässigen Beweise ist die Forderung
der Industrie, eine Reform der ersten
Kammer und des Wahlrechts zur zweiten Ständekammer
anzustreben, eine durchaus berechtigte.
(Sehr richtig.)
Meine sehr verehrten Herren, wer aber etwa nun glaubt,
dass diese Forderung so leicht durchzuführen ist, der befindet
sich auf dem Holzwege. Mit den paar Petitionen wird man dem
Widerstand gegenüber, der sich bietet, noch lange keine
Bresche legen.
Wir müssen über die Verhältnisse die Bevölkerung und
unsere Berufsgenossen immer mehr aufklären, von Seiten der
Handelskammern, aller Industrievereinigungen und ihrer Vertreter
im sächsischen Landtage muss man fortgesetzt für diese Aufklärungsarbeit
tätig sein. Nur dadurch kommt man im öffentlichen
Leben einen Schritt weiter. Das Interesse der gesamten
Bevölkerung muss immer mehr angeregt und in Bewegung
gehalten werden, damit der Ressonnanzboden für unsere Bestrebungen
überall ein günstiger bleibe und werde.
Auch bei der Etatdebatte in der zweiten Kammer scheint
bei den Angehörigen der konservativen Fraktion und der Landwirtschaft
eine Berechtigung für unsere Forderung anerkannt zu
werden. Hoffentlich helfen diese Herren, um die Forderung in
die Tat umzusetzen.
Die Forderung, welche ich bezüglich der Zusammensetzung
der ersten Kammer aufstellte, wird wohl von allen heute Anwesenden
als berechtigte anerkannt und vertreten werden. Die
Zahl der Vertreter der Industrie, des Handels und des Gewerbes
in der ersten Kammer muss annähernd der Bevölkerung und
der Steuerleistung entsprechen. Unsere gesetzmässige Vertretung
muss gleich wie die Landwirtschaft ein Recht erhalten, um Vertreter
in die erste Kammer zu wählen und zu entsenden.
Nach Schluss meines Vortrages wird Ihnen eine Resolution
vorgelegt werden, die hoffentlich einstimmige Annahme finden
wird.
Für die Wahlrechtsreform für die zweite Kammer wird es
! sich nach meiner Meinung in erster Linie darum handeln, dass
wir die Forderung einer Neueinteilung' der Wahlkreise aufstellen.
Die Ziffern, die ich Ihnen vortrug, haben ja gezeigt, dass die
Einteilung der Kreise nicht mehr der Entwickelung und Leistung
unserer städtischen und industriellen Bevölkerung entsprechen.