Die diesjährige Generalversammlung begann mit einer Mitgliederversammlung,
die von Herrn Fabrikbesitzer G. Max
Schmidt-Meissen in Vertretung des erkrankten ersten Vorsitzenden
Herrn Franz Hoff mann -Dresden gegen 4 Uhr
nachmittags im Hotel Bristol eröffnet wurde.
Den wichtigsten Punkt der Beratung bildete der von dem
Syndikus des Verbandes, Herrn Dr. S tr e s e m ann-Dresden,
erstattete Bericht über die Tätigkeit des Verbandes im verflossenen
Geschäftsjahr. Der Bericht konstatierte mit Genugtuung
die ausserordentliche Stärkung der Organisation: die
Neubeitritte zum Verband ergeben nach Abzug der verhältnismässig
geringen Zahl von Austritten für den Verband einen
Zuwachs von 279 Mitgliedsfirmen, sodass der im Frühjahr
1902 mit einem Bestände von 180 Mitgliedsfirmen begründete
Verband heute bereits mehr als 600 Fabrikbetriebe
mit gegen 100000 beschäftigten Arbeitern, d. h. einen bedeutsamen
Prozentsatz der sächsischen Industrie vertritt. Korporativ
ist dem Verbände in den letzten Tagen der Leipziger Brauereiverein
beigetreten, der 30 sächsische Brauereien zu Mitgliedern
zählt. Der Verbandsvorstand, in den die Herren Fabrikbesitzer
Langhammer-Chemnitz, Hofrat Dr. Kolbe-Dresden und Fabrikbesitzer
Rittberger-Limbach neueingetreten sind, hielt sechs
Sitzungen ab, eine allgemeine Verbandsversammlung fand ausserdem
in Leipzig im März d. J. statt: Zu allen grossen
Fragen des sächsischen Wirtschaftslebens hat der Verband
Stellung genommen, so zur Personentarifreform, zur Kanalfrage,
zu der wichtigen Frage der Abrenzung von Fabrik und Handwerk,
ganz besonders jedoch zu den durch die sogenannte
Steuerreform angeregten Fragen. Die Grundlage für die Tätigkeit
des Verbandes gab die auf der letzten Generalversammlung
im Anschluss an das Referat von Dr. Stresemann über die
„Sächsische Steuergesetzgebung und die Industrie“
angenommene Resolution, in der die Wünsche der
sächsischen Industriellen in bezug auf Steuer einschätzung,
Steuerreform und vor allem im Anschluss an die Bevorzugung
der landwirtschaftlichen Kreise bei der letzten Steuerreform
durch die Mehrheit der Ständekammern die grundsätzlichen
Forderungen auf ander weite Zusammensetzung
der sächsischenStändekammern ausgesprochen wurden.
Bei den Ausführungsbestimmungen über die neue Ergänzungssteuer
ist verschiedenen Anregungen des Verbandes in bezug
auf die Vornahme der Steuereinschätzung stattgegeben worden.
Die von der Regierung angestrebte Verweisung der Gemeinden auf