Full text : Gesetz betreffend Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben

IV

Vorwort.

falls  in  gedrängtester  Kürze  —  neues  Material  zum  Beweise
der  Notwendigkeit  des  Gesetzes  hinzufügen  zu  sollen.
Im  Gegensatz  zu  der  Anlage  sonstiger  Kommentare  habe  ich
zahlreiche  Beispiele  mitgeteilt,  die  eben  nur  aus  der  Praxis
herausgegeben  werden  können  und  vielleicht  auch  den  Gerichten
nicht  unlieb  sein  werden,  zumal  sie  aus  einer  neunjährigen  Praxis
auf  dem  in  Frage  stehenden  Gebiete  stammen.
Schließlich  werden  von  mir  Vorschläge  zur  Durchführung ­
  des  Gesetzes  gemacht,  soweit  an  dieser  in  erster  Linie  die
Lehrer  und  Gewerbeaufsichtsbeamten,  sowie  Ärzte,
Geistliche,  Waisenpfleger,  Armenvorsteher,  namentlich ­
  aber  auch  die  Erziehungsbciräte  und  besonderen
Kinderschutz  Vereinigungen  beteiligt  sind.
Wer  für  Kinderschutz  kämpft,  kämpft  gegen  die  Zunahme  der
Vergehen  und  Verbrechen  der  Jugendlichen,  kämpft  für  wirtschaftliche
Besserstellung  Erwachsener,  kämpft  für  körperliche  und  geistige  Entwicklung ­
  zukünftiger  Geschlechter.  Möge  das  Buch  in  diesem  Kampf
für  das  Recht  auf  Jugend,  das  dem  Kinde  nunmehr  gesetzlich  gewährleistet ­
  ist,  ein  zuverlässiger  Freund  und  Führer  werden.
Rixdorf-Berlin  80.,  Ostersonuabend  1903.
Konrad  Agahd.

Vorwort  Zur  Zweiten  Auflage.

Das  Buch  ist  in  der  vorliegenden  neuen  Auflage  völlig  umgearbeitet ­
  worden,  und  zur  leichteren  Übersicht  für  den  Leser,  nunmehr ­
  in  zwei  Abschnitte  zerlegt.  Der  erste  Teil  „Betrachtungen
zum  Kindcrschutzgesetz"  wurde  von  Agahd,  der  zweite  Teil  „Kommentar ­
  dieses  Gesetzes"  von  v.  Schulz  bearbeitet  unter  Aufrechthaltung ­
  einer  beiderseitigen  Verbindung.
Es  handelte  sich  dabei  auch  um  wesentliche  Ergänzungen,  welche
infolge  der  preußischen  Ausführungsbcstimmungen,  der  bisher  er-
            
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