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Flurbereinigung verringerte sich die Parzcllenzahl auf 550; die Flächengröße
der einzelnen Parzelle erhöhte sich demgemäß auf 0,337 ha oderrund
1 Tagwerk. Der Erfolg der Flurbereinigung in dieser Beziehung
ist sehr beachtenswert, zumal wenn man berücksichtigt, daß die Möglichkeit
der Zusammenlegung durch die große Verschiedenheit der Bodenlagen
erheblich eingeschränkt wurde. Einer größeren Zusammenlegung
steht immer die Naturalteilung entgegen, die eben eine allzu erhebliche
Grundstücksgröße nicht brauchen kann. Während der 10 Jahre, seitdem
die Flurbereinigung in Königshofen durchgeführt ist, hat sich nach
Angabe des Obmanns der Feldgeschworenen in ihrem Bestände noch
nichts geändert. Es besteht also die Aussicht, daß die schöne Anlage^
deren große Vorteile nunmehr allerseits anerkannt werden, in ihrem
ursprünglichen Zustand auch fernerhin erhalten wird, und daß nicht, wie
bei der Naturalteilung zu befürchten ist, durch fortwährende Teilung
der Grundstücke auf ein unwirtschaftlich kleines Maß der erzielte Gewinn
wieder wesentlich beeinträchtigt wird.
In den Gemeinden des Bezirkes, in denen die Sitte der Naturalteilung
besteht, würde eine Flurbereinigung durchweg von großem
Nutzen sein. Der Grund, warum so wenig Gemeinden Teile ihrer
Markung zur Bereinigung bei der k. Flurbereinigungskvmmission angemeldet
haben, ist, wie uns versichert wurde, darin zu suchen, daß es
einmal lange Zeit dauert, bis überhaupt das beantragte Unternehmen
in Angriff genoinnien werden kann, daß es aber auch hie und da an
Leuten fehlt, die durch entsprechende Aufklärung und Vorbereitung der
Verhandlungen das Zustandekommen des Projekts ermöglichen.
3.
Güterverkehr und Bodenpreise.
Wo Naturalteilung besteht, ist ein reger Güterverkehr die natürliche
Folge. Hier läßt ein Kind, das nicht das landwirtschaftliche
Gewerbe betreibt, seinen Anteil an Grundstücken verstreichen, dort sucht
dasjenige der Kinder, das mit seinein Anteil weiter wirtschaften will,
seinen ererbten Grundbesitz durch Zukauf von Grundstücken wieder gu
vergrößern. So gibt es immer Angebot und Nachfrage.
Man darf annehmen, daß fast in allen naturalteilenden Genieinden
des Bezirkes Königshofen alljährlich ein Güterstrich stattfiiidet; in beu
größeren Gemeinden Alsleben, Aubstadt, Königshofen, Saal, Wülfershausen
sind 3—4 Güterstriche in einem Jahr keine Seltenheit. Die
Güterstriche werden in der Gemeindestnbe vom Notar abgehalten. Es
ist üblich, daß vor deni eigentlichen Verstrich durch beu Notar ein