Full text : Zur Frage der Naturalteilung

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Flurbereinigung  verringerte  sich  die  Parzcllenzahl  auf  550;  die  Flächengröße ­
  der  einzelnen  Parzelle  erhöhte  sich  demgemäß  auf  0,337  ha  oderrund
  1  Tagwerk.  Der  Erfolg  der  Flurbereinigung  in  dieser  Beziehung
ist  sehr  beachtenswert,  zumal  wenn  man  berücksichtigt,  daß  die  Möglichkeit ­
  der  Zusammenlegung  durch  die  große  Verschiedenheit  der  Bodenlagen ­
  erheblich  eingeschränkt  wurde.  Einer  größeren  Zusammenlegung
steht  immer  die  Naturalteilung  entgegen,  die  eben  eine  allzu  erhebliche
Grundstücksgröße  nicht  brauchen  kann.  Während  der  10  Jahre,  seitdem ­
  die  Flurbereinigung  in  Königshofen  durchgeführt  ist,  hat  sich  nach
Angabe  des  Obmanns  der  Feldgeschworenen  in  ihrem  Bestände  noch
nichts  geändert.  Es  besteht  also  die  Aussicht,  daß  die  schöne  Anlage^
deren  große  Vorteile  nunmehr  allerseits  anerkannt  werden,  in  ihrem
ursprünglichen  Zustand  auch  fernerhin  erhalten  wird,  und  daß  nicht,  wie
bei  der  Naturalteilung  zu  befürchten  ist,  durch  fortwährende  Teilung
der  Grundstücke  auf  ein  unwirtschaftlich  kleines  Maß  der  erzielte  Gewinn ­
  wieder  wesentlich  beeinträchtigt  wird.
In  den  Gemeinden  des  Bezirkes,  in  denen  die  Sitte  der  Naturalteilung ­
  besteht,  würde  eine  Flurbereinigung  durchweg  von  großem
Nutzen  sein.  Der  Grund,  warum  so  wenig  Gemeinden  Teile  ihrer
Markung  zur  Bereinigung  bei  der  k.  Flurbereinigungskvmmission  angemeldet ­
  haben,  ist,  wie  uns  versichert  wurde,  darin  zu  suchen,  daß  es
einmal  lange  Zeit  dauert,  bis  überhaupt  das  beantragte  Unternehmen
in  Angriff  genoinnien  werden  kann,  daß  es  aber  auch  hie  und  da  an
Leuten  fehlt,  die  durch  entsprechende  Aufklärung  und  Vorbereitung  der
Verhandlungen  das  Zustandekommen  des  Projekts  ermöglichen.

3.
Güterverkehr  und  Bodenpreise.
Wo  Naturalteilung  besteht,  ist  ein  reger  Güterverkehr  die  natürliche ­
  Folge.  Hier  läßt  ein  Kind,  das  nicht  das  landwirtschaftliche
Gewerbe  betreibt,  seinen  Anteil  an  Grundstücken  verstreichen,  dort  sucht
dasjenige  der  Kinder,  das  mit  seinein  Anteil  weiter  wirtschaften  will,
seinen  ererbten  Grundbesitz  durch  Zukauf  von  Grundstücken  wieder  gu
vergrößern.  So  gibt  es  immer  Angebot  und  Nachfrage.
Man  darf  annehmen,  daß  fast  in  allen  naturalteilenden  Genieinden
des  Bezirkes  Königshofen  alljährlich  ein  Güterstrich  stattfiiidet;  in  beu
größeren  Gemeinden  Alsleben,  Aubstadt,  Königshofen,  Saal,  Wülfershausen
  sind  3—4  Güterstriche  in  einem  Jahr  keine  Seltenheit.  Die
Güterstriche  werden  in  der  Gemeindestnbe  vom  Notar  abgehalten.  Es
ist  üblich,  daß  vor  deni  eigentlichen  Verstrich  durch  beu  Notar  ein
            
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