Full text : Zur Frage der Naturalteilung

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nur  eine  vorübergehende  und  darum  ganz  unbedenkliche.  Im  günstigste»
Fall  kann  eine  Kauf-  und  Strichschillingshypothek  nach  3  Jahren  gelöscht ­
  werden,  tatsächlich  kommeil  die  Einträge  in  vielen  Fällen  nicht
sofort  mit  Zahlung  der  Schuld  zur  Löschung,  ja  manchmal  muß  sogar
von  Aintswegen  darauf  gedrungen  werden,  daß  die  Hypotheken  für  eine
in  Wirklichkeit  nicht  mehr  bestehende  Schuld  gelöscht  werden;  auf  eine
solche  Anregung  von  Amtswegen  ist  die  bedeutende  Summe  der  Löschungen
des  Jahres  1897  zurückzuführen.  Die  hypothekarische  Sicherstellung
für  Kauf-  und  Strichschillinge  ist  nicht  immer  die  Regel.  Kreditinstitute
verlangen  in  allen  Fällen  hypothekarische  Sicherheit,  die  Forderungen
der  Privaten  aus  Grundstücksverkäufeu  bilden  meist  Kurrentschulden,
namentlich  tu  den  besser  situierten  Gemeinden.  So  waren  im  vorigen
Jahr  in  Merkershausen  Fristen  im  Betrag  von  ca.  100000  Mk.  zu
begleichen,  davon  war  kaum  für  einige  Tauselld  Mark  hypothekarische
Sicherheit  bestellt  worden.
Jni  allgemeinen  herrscht  bei  der  bäuerlichen  Bevölkerung  im  Grabfeld ­
  keine  Kreditnot.  Hypothekkapitalieu  werden  von  Privaten,  Stiftungen,
Sparkassen  unb  Bankinstituten  hingelichen.  Der  Zinsfuß  ist  jetzt  fast
allgemein  auf  4  °/ 0  herab  gesunken.  Der  Persvnalkredit  wird  in  der
Hauptsache  durch  die  Darlehenskassenvereine,  deren  es  18  im  Bezirke
gibt,  befriedigt.  Der  Landwirt  erhält  durch  die  Darlehenskassenvereine
einen  billigen  Kredit  und  wird  vor  wilcherischer  Ausbeutung,  wie  dies
früher  bei  Viehkäufen  sehr  häufig  geschah,  geschützt.  Die  Tätigkeit  der
Darlehnskasseuvereiue  erstreckt  sich  außerdem  auch  auf  verschiedene  Zweige
des  landwirtschaftlichen  Erwerbslebens.  Durch  Beschaffung  von  laud-I.

  Hypotheken  auf  Grund  erklärten  Privatwillens  (Vertragshypotheken  —  HA  13-1.

  Darlehenshypotheken

4.  Hypotheken  für
Renten-,  Unterhalts- ­
  und  sonstige
Ansprüche  auf
wiederkehrende
Leistungen

a)  Annuitätenhypotheken ­


b)  Hypotheken  öffentlicher
Kassen,  Korporationen
und  Stiftungen  (soweit
nicht  Annuitätcnhypotheken)


c)  Sonstige
Darlehens
Hypotheken

E  L

E  L

E  L

E  L

193700  114350

1119726  813758

665660  816502

288377  295642

Es  fällt  der  verhältnismäßig  geringe  Anteil  der  Kauf-  und  Strichschillingshypotheken ­
  an  der  Gesamtbelastnng  ans.  Doch  ist  hier  einmal  zu  berücksichtigen,
daß  mindestens  die  Hälfte  der  Grnndstückskaufschillinge  Kurrentschulden  sind,  weiter
ist  in  Betracht  zu  ziehen,  daß  in  der  Statistik  eine  strenge  Ausscheidung  der  Kaufnnd
  Strichschillingshypotheken  nicht  durchgeführt  werden  kann.  So  sind  z.  B  auch
in  den  Darlehenshypotheken  Kauf-  und  Strichschillinge  enthalten.  Dies  erklärt  sich
aus  dem  Hergang  der  Hypothekbestellung:  Zuerst  werden  gewöhnlich  Kurrentschulden ­
  nach  und  nach  in  kleineren  Beträgen  bei  Grundstücks-,  Biehkäufen  u..s.  w.
            
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